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Bauwerksprüfung

Die Thüringer Straßenbauverwaltung steht für die Sicherheit der Ingenieurbauwerke im Freistaat ein. Um diese zu gewährleisten werden in regelmäßigen Abständen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ durchgeführt. Diese Prüfungen werden durch fachkundiges ingenieurtechnisches Personal nach einem einheitlichen Verfahren durchgeführt. 

Hinweise zur Prüfung von Ingenieurbauwerken

Einheitliche Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen

Nach DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung" sind Ingenieurbauwerke regelmäßig und sachkundig zu prüfen und zu überwachen.

Eine wirtschaftliche Prüfung, Überwachung, Erhaltung und Verwaltung des vorhandenen Bauwerksbestandes ist nur mit IT-Einsatz möglich. Voraussetzung für den IT-Einsatz bei der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ist unter anderem die einheitliche Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Prüfergebnisse als wichtiges Hilfsmittel für die Beurteilung des Bauwerksbestandes.

Die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) dient hierzu als Grundlage.

Auf Grund technischer Weiterentwicklungen im Brücken- und Ingenieurbau und des Programmsystems SIB-Bauwerke wurden umfangreiche Änderungen und Ergänzungen in der Richtlinie erforderlich. Insbesondere wurde der Katalog von Schadensbeispielen überarbeitet und ergänzt. Die RI-EBW-PRÜF von 2017 ersetzt die RI-EBW-PRÜF von 2013.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2017 [AZ: StB 17/7192.70/41-2778893] vom 09.03.2017 die Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) bekannt gegeben.

Mit Schreiben vom 24.03.2017 [AZ: 45-3611/61-358] hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Richtlinie zur Anwendung in Bundesfernstraßen und Landesstraßen für Thüringen eingeführt.

Die aktuelle Ausgabe RI-EBW-PRÜF 2017 und der Katalog der Schadensbeispiele stehen hier als Downloads zur Verfügung:

Leistungsbilder für Bauwerksprüfung

Die Durchführung der Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 und RI-EBW-PRÜF erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung durch amtseigenes Prüfpersonal des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr und durch speziell qualifizierte Ingenieurbüros.

Für die Fälle, bei denen die Bauwerksprüfung durch Ingenieurbüros vorgesehen ist, werden die zu beauftragenden Leistungen in Leistungsbildern näher beschrieben und mittels Ingenieurvertrag nach HVA-F-StB vertraglich vereinbart.

Die Leistungsbilder legen auch die Anforderungen für die Angebotserstellung und Regelungen zur Abrechnung der Leistungen in den Kategorien Vorbereitung der Prüfung, Durchführung der Prüfung sowie Auswertung der Prüfung fest. Neben der Bereitstellung der vertragstechnisch-organisatorischen Rahmenbedingungen zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote und der Spezifizierung der durchzuführenden Prüfungsleistung nach DIN 1076 und RI-EBW-PRÜF, unterstützen die Leistungsbilder die Qualität der Bauwerksprüfung und der Bauwerksdaten in der Datenbank SIB-Bauwerke.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Hallesche Straße 15/16
99085 Erfurt

Tel: +49 361 57 4135 309
Fax: +49 361 57 4135 499
poststelle@tlbv.thueringen.de

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