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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Straßenbau, Straßenerhaltung und Baustellen

Mit einem Klick auf das jeweilige Thema erhalten Sie Erläuterungen zu den Fragen.

  • Warum gibt es so viele Baustellen auf den Straßen?

    Die Verkehrsinfrastruktur muss regelmäßig gewartet, angepasst und in Teilen ausgebaut werden und unterliegt ständiger Alterung und Abnutzung. Das steigende Verkehrsaufkommen und immer schwerer werdende Kfz beschleunigen diese Abnutzungsprozesse und zeigen sich z.B. in Form von Schlaglöchern.

    Zur Aufrechterhalteung der Infrastruktur und Bereitstellung verkehrssicherer Straßen lassen sich Baustellen und die damit einhergehenden Einschränkungen leider nicht vermeiden.

  • Was ist bei der Planung von Umleitungsstrecken zu beachten?

    Umleitungen für Bundes- und Landesstraßenbaustellen werden so geplant, dass diese für den allgemeinen, überregionalen Verkehr geeignet sind. 
    Dafür wird in erster Linie das qualifizierte Straßennetz aus Bundes-, Landes- und Kreisstraßen genutzt. Diese Straßen sind in der Regel so ausgebaut, dass neben dem täglichen PKW-Pendlerverkehr auch überregionaler und Schwerverkehr passieren kann.

    Unter Umständen werden für Schwerverkehre weiträumigere Umfahrungen, etwa außerhalb von Ortschaften, eingerichtet als für PKW-Verkehr. Auch für Anwohner, Schüler - und Rettungsverkehre werden teilweise individuelle Sondernutzungsrechte für Land- oder Forstwirtschaftswege eingeräumt, um die täglichen Mehr-Km und Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
     

    Wer ist bei der Planung einer Umleitungsstrecke beteiligt?

    Bei der Planung von Umleitungen sind die Projektingenieure, Straßenverkehrsbehörden, Polizei sowie eine Vielzahl von verschiedenen Interessenvertretungen, wie z. B. Verkehrsbetriebe, Rettungsdienste und weitere, beteiligt.

    Wie lange vor Beginn der Baustelle wird mit der Umleitungsplanung begonnen?

    In der Regel wird eine Umleitungsplanung innerhalb von 2-6 Monate vor Beginn der Baustelle geplant. Dieser Zeitraum variiert in Abhängigkeit der zu erledigenden Aufgaben und dem Umfang der Baumaßnahme. Gemäß der Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen aп Straßen (RSA 21) ist mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Polizei die fertige Umleitungsplanung 4 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme abzustimmen.

    Was ist mit dem Rettungsdienst und dem Schülerverkehr?

    Rettungsdienste sowie der Schülerverkehr bzw. der ÖPNV werden bei der Planung der Umleitung vorrangig behandelt. Das heißt, es wird nach Lösungen gesucht, wie diese so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Nichtsdestotrotz sind Streckennetz verursachte Iängere Anfahrtswege während eingerichteter Sperrungen und Umleitungen oft nicht zu vermeiden.

  • Warum muss die Straße voll gesperrt werden?

    Vollsperrungen sind häufig aufgrund gelteneder Arbeitsstättenregeln notwendig. Hintergrund für die zunehmende Anzahl an Vollsperungen in den vergangenen Jahren ist das Inkrafttreten der Arbeitsstättenregel ASR A5.2 im Dezember 2018.

    Vollsperrungen können Vorteile für den Bauablauf bringen und die Bauzeit verkürzen.
    Aufgrund der notwendigen Umleitungen sind im Vorfeld der Maßnahmen umfangreichere Abstimmungen mit den zuständigen Verkehrsbehörden und Trägern öffentlicher Belange in die Zeitplanung einzukalkulieren. 

    Die ASR A5.2 ist seit Dezember 2018 in Kraft. Worum geht es eigentlich?

    Straßenbaustellen stellen aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Verkehr immer eine potenzielle Gefahrenquelle dar, sowohl für die Verkehrsteilnehmenden als auch für das Baustellenpersonal. Seit Dezember 2018 gilt die aktuelle „ASR A5.2“- ASR steht für Arbeitsstättenregel. Die „ASR A5.2“ legt Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr fest und regelt damit das sichere Arbeiten hinter der Absperrung. Darin verankert sind unter anderem Schutzmaßnahmen wie die Mindestbreite für Bauarbeiten sowie Sicherheitsabstände der Beschäftigten zum Verkehr und zu Baumaschinen.
    In den aktuell gültigen Regeln wird der Fokus stärker auf den Arbeitsschutz gelegt als zuvor. Dies bedeutet, dass Straßen möglicherweise häufiger vollgesperrt werden müssen, wenn gebaut wird.

     

    Die Arbeitsstättenregel A5.2 dient dem Schutz der Arbeitnehmer auf Baustellen vor Gefahren durch den fließenden Straßenverkehr. Dies beinhaltet insbesondere die Festlegung einer Mindestbreite sowie eines geschwindigkeitsabhängigen Sicherheitsabstands zu den vorbeifahrenden Fahrzeugen.

     

    Das Baustellenpersonal bekommt durch die ASR größtmögliche Sicherheit und ausreichend Bewegungsfreiraum. Werden auch die Belange der Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt?

    Die ASR A5.2 betrachtet den Aspekt der Arbeitssicherheit. Die Regelungen für den Verkehrsbereich sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO), den Richtlinien für die Absicherung von Baustellen an Straßen (RSA) sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Baustellen an Straßen (ZTV-SA) festgelegt.

    Die Anforderungen auf Baustellen müssen also verschiedenen Vorschriften entsprechen. Wie wirkt sich das konkret auf die Arbeitsabläufe vor Ort aus?

    Der Raum, auf dem Straßenbauarbeiten realisiert werden können, ist häufig von vornherein auf die Fahrbahnbreite beschränkt. Hinzu kommen definierte Abstände, die für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und einen möglichst fließenden Verkehr sorgen sollen. Durch die Regelungen der ASR A5.2 wird den  Arbeitern auf den Baustellen mehr Raum zum sicheren Ausführen ihrer Arbeit eingeräumt. Die für den fließenden Verkehr notwendigen Fahrstreifenbreiten lassen sich während einer Baustelle kaum noch realiseren. In der Konsequenz muss häufiger das Mittel der Vollsperrung von Straßen gewählt werden.

    Im Vorfeld der Bauarbeiten und Sperrung notwendige Maßnahmen - etwa Umleitungsplanung- und Einrichtung, Abstimmung mit Verkehrsbetrieben zur Sicherstellung des Schülerverkehrs, Abstimmung mit Einsatzzentralen zur Gewährleistung (und ggf. Gewährung von Sondernutzungsrecht) des Rettungsdiensts, Kommunikation mit Anliegern - müssen in der Planung berücksichtigt werden.

    ASR

    Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

  • Warum dauern die Bauarbeiten so lange?

    Bauzeiten - besonders auf stark frequentierten Straßen - werden so bemessen, dass sie unter voller Ausnutzung des Tageslichts durchgeführt werden. Es müssen jedoch Regularien wie beispielsweise das Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, maximale Lenkzeiten, Lärmbelästigung und viele weitere beachtet werden. Unter anderem dadurch sind die Zeiten, in denen Bautätigkeiten stattfinden können, eingeschränkt. 

    Gemeinschaftsmaßnahmen mit Netzbetreibern

    Bei der Planung von Straßenbauarbeiten wird auf eine wirtschaftliche und möglichst nachhaltige Durchführung geachtet. Das heißt, wenn an einer Stelle, z. B. die Gasleitungen erneuert werden müssen, wird gleichzeitig der Zustand weiterer Leitungen, wie z. B. Strom und Wasser geprüft. Die Netzanbieter erneuern diese falls technisch notwendig im Zuge der Straßenbauarbeiten. So wird sichergestellt, dass für die verschiedenen Netze die Oberfläche nur einmalig aufgerissen wird und alle anstehenden Arbeiten koordiniert und wirtschaftlich durchgeführt werden.

    Außerplanmäßige Ereignisse

    Leider kommt es bei Bauarbeiten von Zeit zu Zeit zu außerplanmäßigen Verzögerungen oder Verschiebungen. Diese können verschiedene Ursachen haben - etwa Personalmangel, Materialengpässe oder auch Witterungsbedingungen, die die Bautätigkeiten beinträchtigen.

  • Wieso kommt es zu Verzögerungen bei Baumaßnahmen?

    Häufig ist eine kurzfristige Witterungsänderung für eine Verzögerung verantwortlich. Außerdem kann es zu Lieferschwierigkeiten beim Baumaterial kommen. Zusätzliche Arbeitsschritte müssen eingeleitet werden, wenn bei den vorbereitenden Maßnahmen festgestellt wird, dass der Boden nicht die benötigte Beschaffenheit hat und nachverdichtet werden muss. Trotz sorgfältiger Erkundungen im Vorfeld einer Maßnahme kann nicht jedes Detail des Baufeldes exakt vorhergesagt werden, sondern erfordert in der Praxis eine Reaktion auf neue Umstände. Das macht mitunter zusätzliche Arbeiten nötig, die länger dauern, als vorher geschätzt wurde.

  • Warum wird nicht ganztägig gebaut?

    Ein 24-Stunden-Betrieb kommt nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz, da so sehr viele Arbeitende an einer Baustelle gebunden werden, was in Verbindung mit dem zunehmenden Mangel an qualifizierten Fachkräften in den Baufirmen sowie in der Bauüberwachung dazu führen würde, dass insgesamt weniger Baustellen umgesetzt werden können. Das wäre für den Erhalt der Infrastruktur nicht ausreichend.

    Weiterhin müssen innerhalb von Ortschaften, insbesondere in der Nähe von Wohnungen und schutzwürdigen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen), Ruhezeiten eingehalten werden. Diese sind bei einem 24-Stunden-Betrieb nicht gegeben.

    Zudem erfordern Baustellen eine Versorgung mit Transportgütern, d. h. es müssen Materialien und Geräte an- und abtransportiert werden. Hier sind Arbeitszeitgesetze und Ruhezeiten einzuhalten. Auch die Verfügbarkeit von Transportvolumen mit LKW ist begrenzt, da qualifizierte Fahrer nur begrenzt zur Verfügung stehen.

    Außerdem erfordert das 24-Stunden-Bauen einen hohen Aufwand an zusätzlicher Sicherheitseinrichtung wie Beleuchtung sowie Überwachung. Die Praxis zeigt, dass diese Aufwendungen den Gewinn an Bauzeit reduzieren und teilweise gänzlich aufzehren. Diese Belastung ist bei der Verwendung öffentlicher Mittel selten ausreichend zu begründen. Einige Arbeiten, wie beispielsweise das Markieren, lassen sich auch mit künstlicher Beleuchtung nachts nicht fachgerecht ausführen.

  • Warum sehe ich teilweise keine Bauarbeiter auf der Baustelle?

    Das kann unterschiedliche Gründe haben:
    Arbeiten im Straßenbau finden im Freien statt und sind witterungsabhängig. Es ist möglich, dass aufgrund von Niederschlägen oder zu niedrigen Temperaturen nicht gearbeitet werden kann und deshalb keine Bauarbeiter auf der Baustelle zu sehen sind. 

    Weiterhin kommen beim Ausbau vorhandener Fahrbahnschichten als auch beim Einbau neuer Asphalt- oder Betonschichten Großgeräte zum Einsatz. Diese Arbeiten finden daher überwiegend in einem Teilbereich innerhalb der gesamten Baustelle statt. Je nach Beschaffenheit und Größe des Baufeldes kann es auch sein, dass nicht sofort eingesehen werden kann, wo die arbeitenden Personen sich gerade befinden.

  • Wieso muss ausgerechnet in den Ferien gebaut werden?

    In den Ferien ist das Verkehrsaufkommen auf den Straßen regelmäßig geringer, da viele Berufstätige im Urlaub sind. In der Folge sind weniger Menschen von den Baumaßnahmen betroffen. Auch der Schülerverkehr, der durch Baumaßnahmen beeinträchtigt würde, findet in Ferienzeiten nicht statt. Durch das geringere Verkehrsaufkommen fallen die Belastungen insgesamt weniger stark aus.

    Da Straßenbauarbeiten witterungsabhängig sind kann nicht immer gebaut werden. Das für die Bauarbeiten günstige Wetter in den wärmeren, niederschlagsarmen Monaten muss - auch in den Ferien - ausgenutzt werden.

     

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