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Wohnhaus

Bad Salzungen, Friedrich-Eckardt-Str. 62

Bei der zu veräußernden Liegenschaft aus Fiskalerbschaft des Freistaates Thüringen handelt es sich um ein stark sanierungsbedürftiges Fachwerkhaus in zentraler Lage.

 

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    36433 Bad Salzungen Friedrich-Eckardt-Straße 62, Landkreis Wartburgkreis

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Bad Salzungen | ./. | 345/2

    mit einer Größe von

    111 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, stark sanierungsbedürftig

    Keller

    Vollkeller

    Vollgeschosse

    3

    Dachgeschoss

    teilausgebaut

    Bauweise

    Fachwerk

    Die zu veräußernde Liegenschaft ist zwischen 1880 und 1900 erbaut und nahezu unsaniert. Jede Etage verfügt über eine abgeschlossene Wohneinheit mit Küche und Bad/WC von je ca. 48-50 m². Die WCs befinden sich im rückwärtigen Anbau, durch den im 1. und 2. OG auch Balkone vorhanden sind. Das Grundstück ist fast vollständig bebaut. Es bestehen Grenzbebauungen und Überbauungen. Die technische Ausstattung ist überaltert und verschlissen bzw. teilweise nicht vorhanden. Der energetische Standard ist unzureichend. Es bestehen umfangreiche Baumängel und Bauschäden, wie z.B. marode Zwischendecken, Feuchtigkeitsschäden, Rissbildung, marode Holzbalken in der Fachwerkkonstruktion. Eine Nutzung der Liegenschaft ist nur nach Kernsanierung möglich.

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Alleineigentum des o.g. Grundvermögens.

    Abteilung II

    Sanierungsvermerk - bleibt bestehen

    Wohnrecht/Altenteil/Leibgeding - Eine Klärung für dieses Rechtes konnte herbeigeführt werden. Bei Eigentumsumschreibung erfolgt die Löschung.

    Abteilung III

    belastet

    Nicht für alle Rechte in Abteilung drei des Grundbuches konnten Ablösesummen ermittelt werden. Ein Recht ist durch Hinterlegung zu klären.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    keine bekannt

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    § 34 BauGB, Gestaltungssatzung, Sanierungssatzung, Vorkaufsrecht gem. BaauGB

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    ja (Denkmalensemble)

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Bad Salzungen, Friedrich-Eckardt-Straße 62.

    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    24.700,00 €

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis (inkl. Hinterlegungsbetrag). In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

    Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 90/19 - 27.2.32

Kaufpreiserwartung

24.700 €

Grundstücksfläche

111 m²

Wohn- und Nutzfläche

gesamt ca. 147 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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