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Einfamilienhaus

98596 Brotterode-Trusetal, OT Brotterode, Bernsbachstr. 24

Bebaut ist die zum Verkauf stehende Liegenschaft mit einem sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus und mehreren Schuppen bzw. Garagen. Auf Grund unterlassener Instandhaltung bestehen erhebliche Bauschäden, wie z.B. Feuchteschäden. 

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    98596 Brotterode-Trusetal, OT Brotterode, Bernsbach Straße 24, Landkreis Schmalkalden-Meiningen

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Brotterode | 14 | 343/7, 343/9 (alt)- 343/12 und 343/13 (neu)

    mit einer Größe von

    1.366 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Einfamilienhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    beräumt

    Keller

    Vollkeller

    Vollgeschosse

    2

    Dachgeschoss

    teilausgebaut

    Bauweise

    Massivbau

     

    Bebaut ist die Liegenschaft mit einem sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus und mehreren Schuppen bzw. Garagen. Auf Grund unterlassener Instandhaltung bestehen erhebliche Bauschäden, wie z.B. Feuchteschäden. Dadurch ist das Gebäude derzeit nur eingeschränkt nutzbar.

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Miteigentum zu 1/2 des o.g. Grundvermögens.

    In der zweiten Abteilung des Grundbuches liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens folgende Eintragungen vor: Geh- und Fahrtrecht(e)
    Eine Klärung für dieses Rechtes konnte herbeigeführt werden. Bei Eigentumsumschreibung erfolgt die Löschung.

    In der dritten Abteilung des Grundbuches liegen keine Eintragungen vor.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    nein

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Brotterode-Trusetal, OT Brotterode, Bernsbach Straße 24. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt

    60.000 Euro.

    Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus zwei Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu 1/2 vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposés gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B-306/20-27.2.15

Kaufpreiserwartung

60.000 €

Grundstücksfläche

1.366 m²

Wohnfläche

keine Angaben möglich

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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