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Wohnhaus

Ebeleben, Marksußra 19

Bei der zu veräußernden Liegenschaft aus Fiskalerbschaft des Freistaates Thüringen handelt es sich um ein kleines Einfamilienhaus. Eigentümer des Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus zwei Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu 1/2 vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus in

    99713 Ebeleben Marksußra 19, Landkreis Kyffhäuserkreis 

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Ebeleben | 3 | 217/0

    mit einer Größe von

    113 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, vernachlässigte Bausubstanz

    Keller

    kein Keller

    Vollgeschosse

    1

    Dachgeschoss

    teilausgebaut

    Bauweise

    Fachwerk

    Auf dem Grundstück mit 113 m² Fläche befinden sich ein kleines Siedlungshaus (nicht unterkellert mit teilausgebautem Dachgeschoss, eingeschossig) und ein Nebengebäude (bislang als Lager genutzt, aktuell wertlos). Die Gebäude umschließen einen kleinen verwilderten, betonierten Innenhof. Der Bauzustand des Nebengebäudes ist schlecht, es kann ihm keine wirtschaftliche Restnutzungsdauer beigemessen werden. Das Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1900) hat schätzungsweise eine Wohnfläche von 50 m², davon 10 m² im teilausgebauten Dachgeschoss. Die Raumstruktur ist eher kleinteilig, die Decken-höhen sind niedrig (Im EG 2,10 m). Der bauliche Zustand ist als schlecht zu beurteilen. Sämtliche Installationen sind überaltert und abgewohnt bzw. nicht vorhanden (Heizung über Einzelöfen). Über die altersbedingte Abnutzung hinaus, bestehen u.a. folgende Mängel/ Schäden: unzureichende Dämmung des gesamten Hauses, Feuchtigkeits- u. Putzschäden, schadhafte Gefache/ Giebel Nordseite, schlechter energetischer Standard, keine zentrale Heizungsanlage bzw. nicht alle Räume beheizbar. Eine nachhaltige Nutzung kann nur durch eine grundhafte Sanierung erreicht werden.

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus zwei Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu ½ vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung.

    Abteilung II

    keine

    Abteilung III

    keine

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    keine bekannt

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    § 34 BauGB

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    nicht betroffen

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in 99713 Ebeleben, Marksußra 19. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    5.000,00 €.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen.

    Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

    Der Freistaat Thüringen wird über Bieter und Erwerber, einschließlich ihrer Gebote und Vorhaben, ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

    Im Rahmen der Bearbeitung von Geboten oder Interessenbekundungen können Daten bei Dritten, wie Auskunfteien und anderen Landesbehörden erhoben werden.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

5010-27-1263/915 - 27.2.32

Kaufpreiserwartung

5.000 €

Grundstücksfläche

113 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 60 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

Bildergalerie

Eine Bilderauswahl kann Ihnen nach Anfrage gern über die Thüringer Datenaustauschplattform zur Verfügung gestellt werden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an nebenstehende Kontaktdaten unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Telefon-Nummer und aktueller Wohnanschrift.

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