Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Wohnschloss

Ellingshausen b. Meiningen, Schloss 1+2

Bei der zu veräußernden Liegenschaft aus Fiskalerbschaft des Freistaates Thüringen handelt es sich um ein ein teilweise bewonhntes, jedoch stark sanierungsbedürftiges Schloss.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus in

    98617 Ellingshausen, Schloss 1 und 2, Landkreis Schmalkalden-Meiningen

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Ellingshausen| ./. | 1/5 und 3/11

    mit einer Größe von

    gesamt 6.343 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnschloss

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    bewohnt, stark sanierungsbedürftig

    Keller

    Teilkeller

    Vollgeschosse

    3

    Dachgeschoss

    vorhanden

    Bauweise

    Mischbauweise Fachwerk und Massivbau

    Bebaut sind die Grundstücke mit dem denkmalgeschützten Schlossensemble Ellingshausen (Schloss, Turm, Gesindehaus, Scheune und diverse Nebengebäude). Die verschiedenen Gebäude stammen aus unterschiedlichen Epochen. Der älteste Teil der Anlage ist der Turm, der aus dem 13. Jahrhundert stammt.

    Bei nahezu allen Gebäuden ist der bauliche Zustand schlecht bis sehr schlecht. Durch die jahrelang unterlassene Instandhaltung ist die Gebäudesubstanz erheblich angegriffen und gefährdet. Eine grundhafte Sanierung ist dringend notwendig. Die technische Ausstattung der Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß. 

    Die Außenanlagen waren wohl ursprünglich parkähnlich angelegt, sind derzeit jedoch weitgehend ungestaltet. Im nördlichen Grundstücksteil befindet sich eine Bauruine. Die Reste eines eingefallenen Gebäudes sind zu entsorgen.

    Im Gesindehaus wird ein Teil durch die Miteigentümerin genutzt. Im Zuge des Verkaufs ist der Auszug angedacht. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Die restlichen Gebäude stehen seit Jahren leer.

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus zwei Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu ½ vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung.

    Abteilung II

    keine

    Abteilung III

    Die Forderung ist bereits beglichen und wird im Rahmen des Verkaufs zur Löschung gebracht.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    keine bekannt

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    Flurbereinigungsverfahren Ellingshausen

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    Einzeldenkmal/Denkmalensemble

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Ellingshausen, Schloss 1 und 2.

    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    170.000,00 €

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

     

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen.

    Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

    Der Freistaat Thüringen wird über Bieter und Erwerber, einschließlich ihrer Gebote und Vorhaben, ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

    Im Rahmen der Bearbeitung von Geboten oder Interessenbekundungen können Daten bei Dritten, wie Auskunfteien und anderen Landesbehörden erhoben werden.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

5010-27-1263/890 - 27.2.33

Kaufpreiserwartung

170.000 €

Grundstücksfläche

6.364 m²

Wohn- und Nutzfläche

geschätzt ca 630 m², je nach Umnutzung/Sanierung weitere 180 m² mgl. zzgl. Nutzfläche in Scheune

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

Bildergalerie

Eine Bilderauswahl kann Ihnen nach Anfrage gern über die Thüringer Datenaustauschplattform zur Verfügung gestellt werden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an nebenstehende Kontaktdaten unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Telefon-Nummer und aktueller Wohnanschrift.

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge