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ehemaliges Kinderfreizeitgelände

07422 Saalfeld, OT Dittrichshütte, Panoramaweg 1

Da ca. 74.000 m² große Gelände in Dittrichshütte wurde nach Nutzungsaufgabe durch die NVA als Kinderferienlager ausgebaut und bis 2018 als Kinderfreizeitobjekt u.a. für Klassenfahrten genutzt. Es weist zahlreiche Funktionsgeäude und Bettenhäuser auf.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • Dittrichshütte ist ein Ortsteil der Stadt Saalfeld im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Der Ort mit ca. 310 Einwohnern ist auf einem Hochplateau des Thüringer Schiefergebirges gelegen. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen und Ärzte befinden sich in Bad Blankenburg (ca. 8 km entfernt) bzw. in Saalfeld (ca. 12 km entfernt). Die genannten Orte sind durch öffentlichen Nachverkehr zu erreichen.

    Weitere Angaben zur Ortslage und Umgebung bieten u.a. die Internetauftritte der Gemeinde (www.saalfeld.de), des Landkreises (www.kreis-slf.de)

  • Das umfangreich bebaute, ca. 74.000 m² große Gelände bildet einen wesentlichen Teil der Ortslage Dittrichshütte und wurde in der Vergangenheit wie folgt genutzt:

    • 1950 bis 1954 Wohnlager der SDAG Wismut 
    • 1956 bis 1983 Militärobjekt der NVA
    • 1985 bis 1992 Ferienlager des VEB Maxhütte
    • 1993 bis 2018 Kinderfreizeit

    Im Jahr 1993 wurde die Liegenschaft durch den Freistaat Thüringen mit der Zweckbindung „Herrichtung und Nutzung als Kinderferienfreizeit“ erworben. Die Zweckbindung ist im Jahr 2013 ausgelaufen. In der Folge sind Nutzungserweiterungen oder Nutzungsänderungen vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit denkbar.

    Teile der Liegenschaft sind sowohl im baurechtlichen Innenbereich als auch dem baurechtlichen Außenbereich gelegen. Bauplanungsrechtliche Festlegungen bestehen nicht, so dass Bauvorhaben bzw. Nutzungsänderungen nach § 34 bzw. § 35 BauGB zu beurteilen sind. Eine generelle Bebaubarkeit aller Flächen, insbesondere der in Außenbereichslage, kann nicht angenommen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

    Die baulichen Anlagen sind im nachstehenden Lageplan numerisch gekennzeichnet und in der nachfolgenden Tabelle beschrieben.

    Lageplan des Gebäudebestandes

    Aufstellung der baulichen Anlagen

    Aufstellung der baulichen Anlagen

    Objekt-Nr.

    Bezeichnung / Nutzung

    Nutzfläche

    Baujahr

    Bauausführung

    Bauzustand

    Bemerkung

    1.0

    Verwaltung / Bettenhaus

    695 m²

    ca. 1950

    eingeschossig, nicht unterkellert, ausgebautes Satteldach; Holzfachwerk, Mauerwerk in beiden Treppenhäusern

    zentrale Beheizung aus Objekt Nr. 2

    Teilmodernisierungen: Dach 1990, Sanitär 2002

    baulicher Brandschutz ist zwingend zu ertüchtigen

    1.1

    ehem. Bettenhaus

    unbekannt

    ca. 1950

    wie 1.1 , keine Versorgung

    abrissreif

     

    1.3, 1.4, 1.5

    Bettenhäuser

    jeweils

    695 m²

    ca. 1950

    eingeschossig, nicht unterkellert, ausgebautes Satteldach; Holzfachwerk, Mauerwerk in beiden Treppenhäusern

    zentrale Beheizung aus Objekt Nr. 2

    Teilmodernisierungen: Dach 1990, Sanitär 2002

    baulicher Brandschutz ist zwingend zu ertüchtigen

    2

    Funktionsgebäude  „Kreativarbeit“ und zentrale Heizanlage

    417 m²

    Ende 1950er

    eingeschossig, teilunterkellert (ca. 20 %); Massivbau, Unterbringung der zentralen Beheizung für Objekt Nrn. 1.0, 1.3, 1.4, 1.5, 2 und 5

    modernisierungsbedürftig

     

    3

    ehem. Kiosk „Saftoase“

    unbekannt

    ca. 1950

    eingeschossig, nicht unterkellert; Massivbau, unbeheizt

    modernisierungsbedürftig

     

    4

    Funktionsgebäude „Naturzentrum“

    240 m²

    ca. 1950

    eingeschossig, teilunterkellert (ca. 50 %); Massivbau, eigene Zentralheizung

    Teilmodernisierung: Heizanlage 2008/2009

     

    5

    Mensa / Großküche

    1.439 m²

    2002

    eingeschossig, vollunterkellert, nicht ausgebautes Dachgeschoss; Massivbau, zentrale Beheizung aus Objekt Nr. 2, Fußbodenheizung im Erdgeschoss

    guter Zustand

     

    6

    Kindertagesstätte

    330 m²

    1958

    Eingeschossig, vollunterkellert, nicht ausgebautes Walmdach; Massivbau, eigene Zentralheizung

    überwiegend modernisiert 2011

    untervermietet an die Gemeinde „Saalfelder Höhe“

    7

    Kiosk „Souvenirpavillon“

    17 m²

    1998

    eingeschossig, nicht unterkellert; Holzständerbau ohne Dämmung, unbeheizt

    Verwitterung der Fassade

    Bauwerk steht nicht auf dem Verkaufs-gegenstand

    8

    Kegelbahn

    200 m²

    1975 / 1976

    eingeschossig, nicht unterkellert; Massivbau mit Pultdach, eigene Zentralheizung

    Umbau zur Kegelbahn mit Heizanlage und Sanitäranlagen 1997

    ursprünglich als Teil einer Schießanlage errichtet

    9

    Kulturhaus

    840 m²

    1950

    Zweigeschossig, teilunterkellert, Saalbau mit Galerien und Foyer; Massivbau, Außentreppenanlagen und Terrassen, eigene Zentralheizung

    vollständige Sanierung 1996, aufsteigende Feuchtigkeit

    ursprünglich als Kulturhaus der Wismut AG errichtet

    10

    Funktionsgebäude „Märchenbuch“

    140 m²

    ca. 1955 -1958

    eingeschossig, nicht unterkellert mit Anbau und Turm; Massivbau mit Pultdach, eigene Zentralheizung

    Umbau zum Themenhaus mit Heizanlage und Sanitäranlage 1999/2000

    ursprünglich Feuerwehrgerätehauserrichtet

    11.0

    Zentralparkplatz mit Pkw-Überdachung

    unbekannt

    Anfang 1980er

    eingeschossig mit Pultdach, offene Zufahrt; Massivbau, unbeheizt, keine Installation

    Reparaturstau

     

     

     

     

     

     

     

     

    11.1

    Lagergebäude

    unbekannt

    unbekannt

    unbekannt

    abrissreif

     

    11.2

    Lagergebäude

    unbekannt

    1950

    eingeschossig, nicht unterkellert; Massivbau, unbeheizt, keine Installation

    abrissreif

     

    11.3

    Garagengebäude

    300 m²

    1989 / 1993 fertig-gestellt

    Großgarage, eingeschossig, nicht unterkellert; Massivbau, unbeheizt, zwei elektrische Rolltore

     

     

    11.4

    Reihengaragen

    unbekannt

    1985

    drei Reihengaragen, eingeschossig, nicht unterkellert; Massivbau (Betonfertigteile), unbeheizt, Stahlschwingtore

     

     

    11.5

    Reihengaragen

    unbekannt

    1980

    vierzehn Reihengaragen, eingeschossig, nicht unterkellert; Massivbau (Betonfertigteile), unbeheizt, Stahlschwingtore

     

    untervermietet

    11.6

    Lagergebäude

    unbekannt

    ca. 1950

    eingeschossig mit Pult-/Satteldach, nicht unterkellert; Massivbau, unbeheizt

    Reparaturstau

     

    11.7

    Trafostation

    unbekannt

    ca. 1950

    eingeschossig mit Pultdach, nicht unterkellert; Massivbau, unbeheizt

     

     

    11.8

    Lagergebäude

    unbekannt

    ca. 1950

    eingeschossig mit Pult-/Satteldach, nicht unterkellert; Massivbau, unbeheizt

    abrissreif

     

    12.1

    Allwetterrodelbahn / Kassengebäude, Schlittengarage

    56 m²

    2000

    eingeschossig mit Flachdach/Satteldach, nicht unterkellert; Massivbau, beheizt (Elektroheizung)

    Feuchtigkeitsschäden  im Attikabereich (undichtes Gründach)

    Teil der Allwetterrodelbahn

    12.2

    Allwetterrodelbahn / Gleisanlagen

    unbekannt

    2000

    unbekannt

    unbekannt

    Bauwerk steht nicht auf dem Verkaufs-gegenstand

    13

    Basketballplatz / Skaterbahn

    unbekannt

    unbekannt

    unbekannt

    unbekannt

     

    14

    Heckenlabyrinth „Irrgarten“

    unbekannt

    Ende

    1990 er

    eingefasst Heckenanlage mit Spielelementen (Turm/Rutsche)

     

     

    15.1

    Spielplatz

    unbekannt

    unbekannt

    unbekannt

    unbekannt

     

    15.2

    Spielplatz

    unbekannt

    unbekannt

    unbekannt

    unbekannt

    Teile des Bauwerks stehen nicht auf dem Verkaufsgegenstand

    16

    Abwasser-behandlung

    unbekannt

    unbekannt

    Kläranlage mit Funktionsprinzip „Emscherbrunnen“, d.h. nur Feststoffabsetzbecken mit Abwasserüberlauf und anschließender Versickerung im Boden

    vermutlich seit mehr als 50 Jahren in Betrieb, technisch veraltet; schlechter baulicher Zustand

    an die Anlage ist vermutlich die gesamte Ortslage Dittrichshütte angebunden

  • 3.1 Allgemeine Erschließung

    Die Liegenschaft ist an den öffentlichen Verkehrsraum angebunden. Ortsübliche Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser und Telefon liegen an.

    Besonderheiten der Entwässerung und Abwasserbehandlung:

    In der Ortslage besteht derzeit keine durch den örtlichen Abwasserzweckband betriebene Abwasserbehandlungslage. Die Abwässer werden einer privat im Auftrag des Zweckbandes betriebenen Kläranlage zugeführt. Die Anlage wird durch die Landwirtschaftliche Erzeugergenossenschaft Dittrichshütte eG betrieben. Nach Aussage der Stadt Saalfeld, wird für die Abwasserbehandlung der Ortslage grundsätzlich eine zeitgemäße technische Einrichtung oder Kanalanbindung in der Betreibung des Zweckverbandes angestrebt. Konkrete Planungen sollen jedoch bislang nicht bestehen. 

    Die Abführung der Abwässer von der Liegenschaft zur Abwasserbehandlung erfolgt teilweise über Grundstücke Dritter, ohne eine Sicherung der Leitungsrechte. DerLeitungsverlauf ist im unter Nr. 4.3 a) angeführten Lageplan gekennzeichnet. Die Unterhaltung des Leitungsstrangs zwischen Liegenschaft und Anlage ist strittig, da in das Leitungsnetz der Liegenschaft auch Abwässer hinterliegender Grundstücke der Ortslage „Panorama“ eingeleitet und zusammen mit den Liegenschaftsabwässern der Abwasserbehandlung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang sollen mit den Anwohnern öffentlich-rechtliche Verträge unter Beteiligung  der zuständigen Kommune, des örtlichen Bauordnungsamtes, der Anlagenbetreiberin und dem vormaligen Betreiber der Liegenschaft (Kinderferienfreizeiteinrichtung) bestehen.     

    In den vergangenen Jahren traten mehrfach Schäden an den bis zu 60 Jahre alten Abwasser- und Trinkwasserleitungen der Liegenschaft auf.

    3.2 Heizanlagen

    An allen Gebäuden, mit Ausnahme der sog. Mensa (Gebäude-Nr. 5), sind die Heiz- und Trinkwasserleitungen nicht funktionsfähig. Die teilweise zentralbetriebenen ca. 25 Jahre alten Heizanlagen sind nicht mehr in Betrieb.

    3.3 Allgemeiner Bauzustand

    Grundsätzlich weisen alle Gebäude, mit Ausnahme der sog. Mensa (Gebäude-Nr. 5), einen erheblichen Reparatur- und Modernisierungsrückstau auf. Insbesondere die sog. Bettenhäuser (Gebäude-Nrn. 1.0 und 1.3 bis 1.5) verfügen, gemäß einer Gefahrenverhütungsschau des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 03.12.2015, über keinen ausreichenden Brandschutz.

    3.4 Sommerrodelbahn

    Die Anlage der ca. 20 Jahre alten Sommerrodelbahn steht nicht vollständig in der Verfügung des Freistaates Thüringen. Lediglich die Bauteile Kassengebäude, Rodelschlittengarage sowie der Zu- und Ausstieg der Sommerrodelbahn befinden sich auf der Liegenschaft. Die eigentliche Bahntrasse befindet sich auf Grundstücken im Eigentum Dritter. Über den Zustand der Bahntrasse liegen keine Erkenntnisse vor. Dem Freistaat Thüringen sind keine gesicherten Nutzungsrechte zum Bahnbetrieb bekannt. Die auf der Liegenschaft befindlichen Baukörper weisen einen bislang unbezifferten Instandhaltungsstau sowie entsprechenden Modernisierungsbedarf auf. Die technischen Anlagen der Sommerrodelbahn  (z.B. Rodelschlitten, Steuertechnik, Bauelemente der Bahntrasse) unterliegen der Beschlagnahme durch den Insolvenzverwalter des Errichters und letzten Anlagenbetreibers und sollen nach dessen Angaben verwertet werden.

    3.5 Ausstattungsgegenstände und bewegliche technische Einrichtungen

    Die Ausstattungsgegenstand und beweglichen technischen Anlagen der Liegenschaft unterliegen der Beschlagnahme durch den Insolvenzverwalter des letzten Betreibers der Kinderferienfreizeiteinrichtung und sollen nach dessen Angaben verwertet werden.

  • 4.1 Grundbucheintragungen

    Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer der Liegenschaft eingetragen im

    Grundbuch von Dittrichshütte, Blatt 209:

    Gemarkung Dittrichshütte, Flur 4

    Flurstück

    Größe

    611/4

    4.538 m²

    638/3

    35.097 m²

    619/8

    5.640 m²

    666/6

    5.308 m²

     

     

     

     

     

     

     

    Sowie in der Gemarkung Dittrichshütte, Flur 5, Flurstück 667/1 mit 1.445 m².

    Zu Lasten des Flurstücks 667/1 sind in Abt. II des Grundbuchs folgende Belastungen eingetragen:

    Lfd.Nr. 4: „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht, Az.: 07-F-389) für TEAG Thüringer Energie Aktiengesellschaft, Erfurt; gemäss Bewilligung vom 27.05.2000; eingetragen am 30.08.2000; hierher übertragen am 02.02.2009.“

    Ldf.Nr. 5: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht, Az.: 07-F-389) für TEAG Thüringer Energie Aktiengesellschaft, Erfurt; gemäss Bewilligung vom 27.05.2000; eingetragen am 30.08.2000.“

    In der dritten Abteilung des Grundbuches bestehen keine Eintragungen.

    Der Freistaat Thüringen ist weiterhin Eigentümer der Liegenschaft eingetragen im

    Grundbuch von Birkenheide, Blatt 92:

    Gemarkung Birkenheide, Flur 0

    Flurstück

    Größe

    705/8

    1.450 m²

    706/10

     3.110 m²

    710/11

    561 m²

    751/5

    19.559 m²

    711/9

    2.875 m²

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Zu Lasten des Flurstücks 751/5 sind in Abt. II des Grundbuchs folgende Belastungen eingetragen:

    Lfd.Nr. 4: „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) für Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt; aufgrund der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung vom 01.04.2008, AZ: 16073016-203/07 (Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt) gemäß § 9 GBBerG und §§ 4, 8 SachenR-DV eingetragen am 06.05.2008“

    Lfd.Nr.5: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht) für Gemeinde Saalfelder Höhe. Gemäß Bewilligung vom 02.08.2007 (URNr.1235/2007 Notar Heinz Watoro in Saalfeld) eingetragen am 02.02.2009.“

    In der dritten Abteilung des Grundbuches bestehen keine Eintragungen.

    Eine noch unvermessene Teilfläche von ca. 6.129 m²des Flurstücks 751/5 wurde an die Stadt Saalfeld verkauft.

    Der Freistaat Thüringen ist weiterhin Eigentümer der Liegenschaft eingetragen im

    Grundbuch von Birkenheide, Blatt 148, Gemarkung Birkenheide, Flur 0, Flurstück 762/2 mit einer Größe von 705 m². In den Abteilungen zwei und drei bestehen keine Eintragungen.

    4.2 Baulasten, Altlasten, Denkmalrecht

    Nach Auskunft des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt, SG Bauaufsicht, vom 05.08.2021sind zu Lasten oder zu Gunsten des o.a. Grundvermögens keine Baulasten gem. § 82 ThürBO im Baulastenverzeichnis eingetragen.

    Denkmalrechtliche Belange sind für die angebotene Liegenschaft nicht bekannt.

    Nach Auskunft des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt, Umweltamt, vom 16.01.2017, AZ: 729.10:17_16-4120-2.2/AB sind die o. a. Flurstücke im THALIS (Thüringer Altlasteninformationssystem) als Verdachtsfläche wie folgt erfasst:

    • ehem. Schießplatz – Munitionsbergungsdienst hat die Fläche abgesucht. Es wird eingeschätzt, dass die Lasten, welche sich aus Munitionsresten ergeben, als geringfügig für die Umwelt (Grundwasser) zu beurteilen sind und somit ein Altlastenverdacht nicht mehr gegeben ist.  
    • Technikbereich – Für den betonierten Technikbereich (Garagen und Waschplatz) besteht Altlastenverdacht.

    Skizze zu der altlastenbelasteten Fläche

    4.3 Weitere Verpflichtungen

    4.3 a) Verkauf einer unvermessenen ca. 7.000 m² großen Teilfläche des Flurstückes 751/5 an die Stadt Saalfeld (Betreibung einer örtlichen Kindertagesstätte) sowie Bestellung eines Leitungsrechtes

    Der Kaufvertrag befindet sich derzeit Vollzug. Eine Fortschreibung der betreffenden Flächen im Liegenschaftskataster ist bislang noch nicht erfolgt.

    Im Rahmen des Kaufvertrages wurden folgende Verpflichtungen zur Bestellung von Dienstbarkeiten (Leitungsrechten) vereinbart, die gegen den jeweiligen Eigentümer der in Anspruch genommenen Teilfläche wirken:

    „Bestellung von Grunddienstbarkeiten (Leitungsrecht „Stadt Saalfeld“)"

    Der Freistaat Thüringen als Eigentümer des in der Gemarkung Birkenheide, ohne Flurbezeichnung gelegenen Grundvermögens, bestehend aus

    1. dem gemäß  § 3 Abs. 3 neu zu bildenden Grundstück, derzeit ein unvermessenes Teilgrundstück am Flurstück 751/5, Flur 0, Gemarkung Birkenheide, genannt „Freistaat Thüringen“, wie § 1 Abs. 4b beschrieben
    2. und  dem Flurstück 666/6, Flur 4, Gemarkung Dittrichshütte

    - nachfolgend als das „dienende Grundstück“ bezeichnet -

    räumt den jeweiligen Eigentümern des in der Gemarkung Birkenheide, Flur 4 gelegenen Grundvermögens am gemäß § 3 Abs. 3 neu zu bildenden Grundstück, derzeit ein unvermessenes Teilgrundstück am Flurstück 751/5, genannt „Kaufgrundstück, Stadt Saalfeld“, wie § 1 Abs. 4a beschrieben

    - nachfolgend als das „herrschende Grundstück“ bezeichnet -

    das folgende zeitlich unbeschränkte Leitungsrecht ein.

    1. Der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist berechtigt zum Anschluss seines Grundstücks an die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Kommunikationsmedien sowie die Abwasserentsorgung (Schmutzwasserkanal), auf dem dienenden Grundstück, wie in Abs. 3 beschrieben, hierzu erforderliche Leitungen und Schächte im Tiefbau zu errichten und diese zu betreiben bzw. betreiben zu lassen.  
    2. Die Lage des Leitungsrechtes (Trasse) ist im als Anlage beigefügten Lageplan als durchgehende Doppellinie lila gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieses Vertrages. Die Trasse hat eine mittlere Breite von 4 m eine Länge von ca. 190 m.
    3. Aufwendungen und Kosten der Herstellungs-, Wartungs-, Unterhalts-, Erneuerungs- und Reparaturarbeiten sowie der Verkehrssicherung, einschließlich daraus entstehender Schäden an der Trasse des Leitungsrechtes trägt der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks. Die Medienerschließung und Zuwegung des dienenden Grundstücks darf hierdurch nicht behindert werden.
    4. Jegliche Einwirkungen, die den Bestand des Leitungsrechtes gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden.“

    4.3 b) Bestellung einer Dienstbarkeit / Leitungsrecht zu Gunsten der TEN

    Die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN), in Vertretung des Netzbetreiber führt in der Regieon die Umstellung des Mittelspannungsnetzes durch. In deren Folge sind netztechnische Umbaumaßnahmen erforderlich. In der Ortslage Dittrichshütte umfasst dies den Austausch des vorhandenen alten Mittelspannungs-Massekabels, im Abschnitt der Trafostation „Döschnitzer Straße DTH03" bis zum Anbindepunkt des vorhandenen Mittelspannungskabels auf dem Gelände der Liegenschaft. Im Zuge der Maßnahmen wird ein Trafo-Ersatzbau nahe der Grundstücksgrenze errichtet und eine neue Mittelspannungskabel-Anbindung zur Stromversorgung der Liegenschaft erforderlich. Zur Sicherung der Leitung erfolgt zu Gusten der TEN die dingliche Sicherung eines Nutzungsrechtes zur Verlegung und Betreibung eines Mittelspannungskabels, einschließlich Leerrohr, auf dem Grundstück Gemarkung Dittrichshütte, Flur 4, Flurstück 638/3 für die TEAG Thüringer Energie AG (TEAG), als beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

    Aufwendungen und Kosten der Herstellungs-, Wartungs-, Unterhalts-, Erneuerungs- und Reparaturarbeiten sowie der Verkehrssicherung, einschließlich daraus entstehender Schäden an der Trasse des Leitungsrechtes trägt der Berechtige. Die Lage des Leitungsrechtes (Trasse) ist nachfolgendem Plan zu entnehmen:

  • Das unter Nr. 4 beschriebene Grundvermögen ist seit 2019 – mit Ausnahme weniger Garagen sowie einer Wiesenbewirtschaftung – ungenutzt.

  • Kaufgegenstand

    Verkauft wird das vorstehend näher beschriebene Grundvermögen in Dittrichshütte, Panoramaweg 1.

    Der Verkaufsgegenstand wird mit einem Verkehrswert in Höhe von 967.700,00 € beurteilt. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert. Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

    Verkaufsbedingungen

    Kaufgebote sind verbunden mit einem Entwicklungs- und Nutzungskonzept vorzulegen. Kaufgebot und Konzept werden gemeinsam bewertet. Im Rahmen des Kaufvertrags ist zwingend nachfolgende Regelung zu vereinbaren:

    „Zweckentsprechende Verwendung, Zusicherung des Erwerbers, Wiederkaufsrecht
    1. Der Kaufgegenstand wird zum Zwecke der Herrichtung und Nutzung als *** Kurzbeschreibung des Vorhabens gemäß Konzept *** Die zweckentsprechende Verwendung ist durch den Käufer spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dem Freistaat Thüringen schriftlich nachzuweisen. Die zweckentsprechende Verwendung ist erfüllt, wenn …  .
    2. Der Käufer sichert zu, dass weder er noch mit ihm in Bezug auf den Kaufgegenstand in Verbindung stehende Personen oder Organisationen mit bzw. in dem Kaufgegenstand Bestrebungen verfolgen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (§ 4 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) oder sonstigen extremistischen Organisationen angehören, die in Tätigkeitsberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nur Dritten zur Nutzung zu überlassen oder Nutzungsberechtigte vorzusehen, auf die die vorstehenden Merkmale zutreffen.
    3. Der Käufer räumt dem Freistaat Thüringen ein Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB) am Kaufgegenstand für die folgenden Fälle ein:
      1. soweit der Kaufgegenstand innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages ohne vorherige Zustimmung des Freistaates Thüringen ganz oder teilweise verkauft, vertauscht, verschenkt oder sonst wie veräußert wird;
      2. soweit der Kaufgegenstand nicht bis spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages für den Abs. 1 genannten Zwecken genutzt wird oder
      3. soweit der Käufer innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung gegen seine Verpflichtung aus der Zusicherung gemäß Abs. 2 verstößt und er den Verstoß zu vertreten hat.
      4. Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen zur Sicherung des Rechts auf Rückauflassung die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Freistaates Thüringen, im Rang nach dem in § 1 Abs. 2 genannten Recht
    4. Als Wiederkaufpreis werden vergütet:
      1. der frühere Kaufpreis (s. § 3 Abs.1), abzüglich etwaiger Wertminderung;
      2. für allgemein werterhöhende Aufwendungen des Käufers der Wert dieser Aufwendungen im Zeitpunkt der Rückübertragung nach näherer Feststellung durch das Landesamt für Bau und Verkehr, höchstens jedoch die tatsächlichen Aufwendungen und diese auch nur insoweit, als der Freistaat Thüringen diese werterhöhenden Aufwendungen für sich nutzen kann;
      3. etwa gezahlte Anlieger- und Erschließungskosten, soweit sie gesetzlich zulässig waren;
      4. von dem Wiederverkaufspreis (Buchstabe a bis c) sind etwaige Grundstücksbelastungen abzuziehen.
    5. Der Käufer trägt die durch den Wiederkauf des Freistaates Thüringen entstehenden Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer. 
    6. Der Freistaat Thüringen wird Grundpfandrechten, die zur Finanzierung von investiven Maß-nahmen am Kaufgegenstand verwendet werden, den Vorrang vor dieser Vormerkung bis zu einer Höhe von insgesamt … € nebst den üblichen Zinsen und Nebenleistungen einräumen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Darlehensgeber sich verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Darlehen zu überwachen. Der Käufer verpflichtet sich, den Anspruch auf Rückübertragung nicht valutierter Teile der vorgehenden Grundpfandrechte sowie alle Ansprüche, die der Verwirklichung des vorerwähnten Anspruchs dienen, an ThüringenForst in öffentlich beglaubigter Form abzutreten.
    7. Der Freistaat Thüringen ist berechtigt, anstelle der Ausübung des Wiederkaufsrechtes den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wiederkaufspreis (Abs. 4) und dem dann maßgebenden Kaufpreis - mindestens jedoch dem vom Gutachterausschuss geschätzten Wert - zu verlangen.“
  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 2501 B - 5/06 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung    

967.700 €

Grundstücksfläche

ca. 74.000 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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