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Wohnhaus

Gera, Helene-Fleischer-Str. 11

Bei der zu veräußernden Liegenschaft aus Fiskalerbschaft des Freistaates Thüringen handelt es sich um Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, welches jedoch seit längerer Zeit leersteht und Schäden durch ein Brandereignis aufweist.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus in

    07545 Gera Helene-Fleischer-Straße 11, kreisfreie Stadt Gera

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Gera|./.|1618

    mit einer Größe von

    insgesamt 532 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, vermüllt, Wildwuchs, vernachlässigte Bausubstanz

    Keller

    Vollkeller

    Vollgeschosse

    2

    Dachgeschoss

    teilausgebaut

    Bauweise

    Massivbau

    Die zu veräußernde Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage der Stadt Gera und ist sehr gut an das Straßenbahnnetz angebunden. Das Wohnhaus Helene-Fleischer-Straße 11 in Gera befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Denkmalensemble „Mendelssohnweg“ nach § 2 Abs. 2 und 6 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG). Alle baulichen Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild, auch die nicht über das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz/Abteilung Baugenehmigung genehmigungspflichtig sind, sind deshalb durch die untere Denkmalschutzbehörde Gera erlaubnispflichtig (§ 13 ThürDSchG).

    Das Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten bebaut. Dieses wurde durch ein Brandereignis Ende 2024/Anfang 2025 beschädigt. Bereits bis zum Zeitpunkt des Brandereignisses stand das Gebäude seit über 20 Jahren leer und befand sich in einem schlechten Bauzustand. Erd- und Obergeschoss sind durch das Brandereignis beeinträchtigt. Eine nachhaltige Nutzung kann nur nach entsprechender Kernsanierung erfolgen. Beispielhaft genannt werden:

    • Komplette Entkernung inkl. Decken (Brand- und Feuchteschaden)
    • Erneuerung von Deckenfüllungen, Deckenbalken, Dachflächen
    • Austausch aller technischen Einbauten und Bauelemente
    • Energetische Sanierung
  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Alleineigentum des o.g. Grundvermögens.

    Abteilung II

    Wohnrecht/Altenteil/Leibgeding - Der Berechtigte ist verstorben. Das Recht kann bei Kaufvertragsvollzug zur Löschung gebracht werden.
     

    Abteilung III

    keine

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    keine bekannt

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    angefragt

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    ja [Ensembleschutz, sowie bei baulichen Eingriffen in den Erdboden (z. B. Abriss, Neubau) können archäologische Belange betroffen sein]

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Gera, Helene-Fleischer-Straße 11.

    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    21.000,00 €

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen.

    Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

    Der Freistaat Thüringen wird über Bieter und Erwerber, einschließlich ihrer Gebote und Vorhaben, ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

    Im Rahmen der Bearbeitung von Geboten oder Interessenbekundungen können Daten bei Dritten, wie Auskunfteien und anderen Landesbehörden erhoben werden.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

5010-27-1263/911, 27.2.31

Kaufpreiserwartung

21.000 €

Grundstücksfläche

532 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 250 m² (basierend auf Schätzung)

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

Bildergalerie

Eine Bilderauswahl kann Ihnen nach Anfrage gern über die Thüringer Datenaustauschplattform zur Verfügung gestellt werden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an nebenstehende Kontaktdaten unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Telefon-Nummer und aktueller Wohnanschrift.

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