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Grundstück

Greiz, Parkgasse 42

Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    07973 Greiz, Parkgasse 42

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Greiz| 10 | 645

    mit einer Größe von

    116 m² 

    Wirtschaftsart/Bebauung

    unbebaut

    Objektart

    unbebaut

    Topografie

    Hanglage

    Allgemeinzustand

    beräumt

    Das schmale, langgestreckte Grundstück in Hanglage steht zum Verkauf.

     

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Alleineigentum des o.g. Grundvermögens.

    In der zweiten Abteilung des Grundbuches liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens folgende Eintragungen vor: Sanierungsvermerk

    Eine Klärung für dieses Rechtes konnte nicht herbeigeführt werden. Das Recht muss übernommen werden.

    Abteilung drei des Grundbuches ist belastet:    ja

    Die Forderungen des/r Gläubiger(s) übersteigen den ermittelten Wert der Liegenschaft. Eine Ablösesumme wird dem(n) Gläubiger(n) in Anlehnung an den Wert des Grundvermögens (bei mehreren Gläubigern ggf. eine dem entsprechende Quotierung) und nach Vorliegen entsprechender Kaufgebote vorgeschlagen. Die Löschung von Belastungen im Grundbuch erfolgt bei Einvernehmen mit den Gläubigern durch Veranlassung des beurkundenden Notars Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises. Entsprechendes gilt sofern die eingehenden Kaufgebote zusätzlich hinter dem Wert zurückbleiben.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    Bestehen Baulasten?                           nein

    Bestehen Altlasten?                             keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:     Erhaltungssatzung Greiz- Altstadt“ unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB, Einfügungsgebot

    Auskunft zum Denkmalschutz:         Ensembleschutz „Greiz- Altstadt“

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in 07973 Greiz, Parkgasse 42. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    4.000 €.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

     

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposés gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler/Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

    Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

     

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 25/18 / 27.2.32

Kaufpreiserwartung

4.000 €

Grundstücksfläche

116 m²

Wohnfläche

-

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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