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Wohnhaus

Herleshausen, Borngasse 14

Die zu veräußernde Liegenschaft ist mit einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus in stark sanierungsbedürftigen Zustand bebaut. 

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    37293 Herleshausen, Borngasse 14,  Landkreis Werra-Meißner-Kreis (Hessen)

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Herleshausen| 9 | 30/2

    mit einer Größe von

    487 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus mit Nebengelass

    Topografie

    Hanglage

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, vermüllt, Wildwuchs

    Keller

    Teilkeller

    Vollgeschosse

    2

    Dachgeschoss

    vorhanden

    Bauweise

    Fachwerk

    Bebaut ist die Liegenschaft mit einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus und einer Garage. Das Wohnhaus ist partiell mit Schwarzschimmel befallen. Weder die Gebäude noch das Grundstück wurden beräumt. Es wurden Schäden am Fachwerk und an der Dacheindeckung festgestellt. Dadurch bedingt gibt es größere Durchfeuchtungsschäden. Die Haustechnik ist überaltert. Ohne umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ist das Gebäude nicht nutzbar.

     

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus zwei Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu ½ vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung. Im Grundbuch liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens Eintragungen vor:

    Abteilung II

    keine

    Abteilung III

    ja; Die Forderungen des/r Gläubiger(s) übersteigen den ermittelten Wert der Liegenschaft. Eine Ablösesumme wird dem(n) Gläubiger(n) in Anlehnung an den Wert des Grundvermögens (bei mehreren Gläubigern ggf. eine dem entsprechende Quotierung) und nach Vorliegen entsprechender Kaufgebote vorgeschlagen. Die Löschung von Belastungen im Grundbuch erfolgt bei Einvernehmen mit den Gläubigern durch Veranlassung des beurkundenden Notars Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises. Entsprechendes gilt sofern die eingehenden Kaufgebote zusätzlich hinter dem Wert zurückbleiben.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    nein

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    Einzel- und Ensembledenkmal

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Herleshausen, Borngasse 14. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    16.400 Euro

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis. In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 188/20 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

16.400 €

Grundstücksfläche

487 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 95 m²  

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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