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ehemaliges Institutsgebäude

07743 Jena, Beethovenstr. 6

Die zu veräußernde Liegenschaft ist mit einer Villa bebaut, welche zuletzt durch die Friedrich-Schiller-Universität genutzt wurde.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • Die Universitätsstadt Jena ist mit mehr als 100.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Thüringens. Überregional bestehen Verkehrsanbindungen über die BAB 4, die Bundesstraße B7 und B88 sowie über den Bahnverkehr. Jena verfügt über einen gut ausgebauten ÖPNV.

    Die angegebene Liegenschaft liegt ca. 1 km westlich des Stadtzentrums. Im vorgelagerten Kreuzungsbereich geht der Max-Reger-Weg in die Beethovenstraße über. Beide sind normal befahrende Straßen innerhalb des Stadtgebiets. Haltestellen von Stadtbuslinien befinden sich in fußläufiger Entfernung der Liegenschaft.

  • Die Liegenschaft ist in einem allgemeinen Wohngebiet gelegen. Das Umfeld wird durch zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauungen mit Villencharakter geprägt.

    Das Grundstück grenzt im Süden an die Beethovenstraße und im Westen an den Max-Reger-Weg. Im Nordwesten befindet sich ein kleines eingeschossiges Nebengebäude, welches in seinem Allgemeinzustand verbraucht ist. Den östlichen Grundstücksteil nimmt eine Grünfläche ein.

    Das Gebäude wurde 1900 errichtet und ursprünglich zu Wohnzwecken genutzt. Das Wohnhaus wird auch Max-Reger-Villa genannt, da der deutsche Komponist von 1915 bis 1916 seine letzten Tage hier verbrachte. Hiernach bestanden diverse Nutzungen durch die Friedrich-Schiller-Universität. Unter anderem wurde das Wohnhaus als Fotolabor genutzt. Im Kellergeschoss sind noch entsprechende Einbauten vorhanden. Zudem befinden sich dort eine Toilette, ein Vorraum und 5 weitere Räume.

    Das Erdgeschoss beherbergt eine Diele, 5 Räume, eine Toilette und einen Abstellraum. Auf der Südseite ist ein Balkon/Terrasse. Der Treppenaufgang ist mit imposanten Buntglasfenstern geschmückt. Im Obergeschoss befinden sich 4 weitere Räume, eine Toilette, eine Teeküche sowie ebenfalls ein Balkon. Im Dachgeschoss gibt es je 2 Räume Abstellkammern, eine Küche und ein Bad. Auch hier ist ein Balkon vorhanden.

    Das Gebäude befindet sich in gutem Allgemeinzustand. Die Beheizung erfolgt durch eine zentrale erdgasbetriebene Warmwasserheizung. Bei den Fenstern handelt es sich um Holzkastenfenster mit Einfachverglasung. Die Fußböden verfügen teilweise über Bodenbelag, Parkett und Laminat. In den Sanitärräumen sind Fliesen verlegt.

    Bei einer Nutzung im Bestand ist zum Erhalt der Restnutzungsdauer eine umfassende Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes angeraten einschließlich auch der Herrichtung der Außenanlagen.

    Grundrisse und das Titelblatt zum Energieausweis der Liegenschaft befinden sich im Anhang des Exposés.

  • 3.1 Bauplanungsrecht

    Laut Auskunft der Stadt Jena Team Städtebau & Planungsrecht vom 15.11.2021 besteht für das Gebiet kein Bebauungsplan, so dass sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB richtet. Weiterhin bestehen keine städtebaulichen oder bauordnungsrechtlichen Satzungen. Es wurden auch keine Quartierskonzepte entwickelt.

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben (Nutzungsänderungen) der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauanfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

    3.2 Versorgung und Entsorgung

    Die Liegenschaft grenzt südlich an eine öffentliche, ausgebaute Straße. Sie verfügt über einen Trinkwasser- und Kanalanschluss sowie über Hausanschlüsse für Strom und Erdgas.

    Die Pkw-Zufahrt über den Max-Reger-Weg führt jedoch über ein Grundstück, welches sich im Eigentum der Stadt Jena befindet. Hierzu ist zwischen dem Erwerber und der Stadt eine noch abschließend auszuhandelnde Vereinbarung zu treffen.

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer des Grundvermögens, eingetragen im Grundbuch von Jena, Blatt 3930,

    lfd.

    Nr.*

    Gemarkung

    Flur

    Flurstück

    Größe

    Wirtschaftsart

    Lage

    83

    Jena

    16

    7

    1.226 m²

    Gebäude- und Freifläche

    Beethovenstr. 6

    *Bestandsverzeichnis

    In der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuches von Jena, Blatt 3930 bestehen keine Eintragungen.

    Es führt jedoch entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine nicht dinglich gesicherte Abwasserleitung von dem städtischen Grundstück der Kindertagesstätte.

    Nach Auskunft der Stadt Jena Team Städtebau & Planungsrecht vom 15.11.2021

    • sind zu Gunsten oder zu Lasten des o. g. Grundstücks keine Baulasten gemäß § 82 ThürBO im Baulastenverzeichnis eingetragen.
    • liegt für das o. g. Grundstück kein Eintrag im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) vor. Auch liegen im Fachdienst Umweltschutz der Stadt Jena keine Unterlagen oder Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht für das Objekt begründen.
    • ist die Liegenschaft Bestandteil des gemäß §2 (2) ThürDSchG ausgewiesenen und geschützten Denkmalensembles „Villenviertel unterhalb der Sonnenberge/des Landgrafen“; baulicher Veränderungen sind demnach genehmigungsbedürftig; Aufgrund einer aktuellen Begehung durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Jena zusammen mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie (TLDA) beabsichtigt dasTLDA das Objekt als Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 ThürDSchG (Sachgesamtheit i. S. d. Gesetzes, aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen) auszuweisen. Unter Schutz steht die Villa mit Gartengrundstück, Remise/Garage und Einfriedung.

    Zur Sicherung der Zufahrt über das städtische Flurstück 117/6 bietet die Stadt Jena den Abschluss eines Nutzungsvertrages an. Mit dem Nutzungsrecht soll dem Berechtigten auch die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für Anlagen übertragen werden, welche er auf städtischen Grundbesitz betreibt. Ferner wird mit dem Vertragsabschluss ein einmaliges Nutzungsentgelt zur Zahlung fällig. Das Entgelt errechnet sich gem. Avis der Stadt aus 15% des aktuellen Bodenrichtwertes und der in Anspruch genommenen Fläche.

    Im Verkaufsfall wird die vorstehende Vereinbarung mit dem Erwerber geschlossen ohne die Mitwirkung des Freistaats Thüringen.

  • Die Liegenschaft ist ungenutzt. Die aktuelle Nutzfläche beträgt im vorliegenden Zustand gesamt ca. 348 m². Davon befinden sich ca. 155 m² im EG, ca. 126 m² im OG und ca. 67 m² im DG. Die Bruttogrundfläche beträgt rund 625 m².

  • Verkauft wird das vorstehend beschriebene Grundvermögen in 07743 Jena, Beethovenstraße 6 in der Gemarkung Jena, Flur 16, das Flurstück 7 mit einer Größe von 1.226 m². Mitverkauft werden sämtliche Aufbauten, Einzäunungen und Anpflanzungen.

    Die Mindesterwartung an den Kaufpreis beträgt 1.200.000,00 €. Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbsteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

    Kaufgebote sind verbunden mit einem Entwicklungs- und Nutzungskonzept vorzulegen. Kaufgebot und Konzept werden gemeinsam bewertet. Im Rahmen des Kaufvertrags ist zwingend nachfolgende Regelung zu vereinbaren:

    „Zweckentsprechende Verwendung, Zusicherung des Erwerbers, Wiederkaufsrecht

    Der Kaufgegenstand wird zum Zwecke der Herrichtung und Nutzung als

    *** Kurzbeschreibung des Vorhabens gemäß Konzept ***

    Die zweckentsprechende Verwendung ist durch den Käufer spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dem Freistaat Thüringen schriftlich nachzuweisen. Die zweckentsprechende Verwendung ist erfüllt, wenn …  .

    Der Käufer sichert zu, dass weder er noch mit ihm in Bezug auf den Kaufgegenstand in Verbindung stehende Personen oder Organisationen mit bzw. in dem Kaufgegenstand Bestrebungen verfolgen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (§ 4 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) oder sonstigen extremistischen Organisationen angehören, die in Tätigkeitsberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nur Dritten zur Nutzung zu überlassen oder Nutzungsberechtigte vorzusehen, auf die die vorstehenden Merkmale zutreffen.

    Der Käufer räumt dem Freistaat Thüringen ein Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB) am Kaufgegenstand für die folgenden Fälle ein:

    • soweit der Kaufgegenstand innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages ohne vorherige Zustimmung des Freistaates Thüringen ganz oder teilweise verkauft, vertauscht, verschenkt oder sonst wie veräußert wird;
    • soweit der Kaufgegenstand nicht bis spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages für den Abs. 1 genannten Zwecken genutzt wird oder
    • soweit der Käufer innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung gegen seine Verpflichtung aus der Zusicherung gemäß Abs. 2 verstößt und er den Verstoß zu vertreten hat.

    Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen zur Sicherung des Rechts auf Rückauflassung die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Freistaates Thüringen, im Rang nach dem in § 1 Abs. 2 genannten Recht.

    Als Wiederkaufpreis werden vergütet:

    • der frühere Kaufpreis (s. § 3 Abs.1), abzüglich etwaiger Wertminderung;
    • für allgemein werterhöhende Aufwendungen des Käufers der Wert dieser Aufwendungen im Zeitpunkt der Rückübertragung nach näherer Feststellung durch das Landesamt für Bau und Verkehr, höchstens jedoch die tatsächlichen Aufwendungen und diese auch nur insoweit, als der Freistaat Thüringen diese werterhöhenden Aufwendungen für sich nutzen kann;
    • etwa gezahlte Anlieger- und Erschließungskosten, soweit sie gesetzlich zulässig waren;
    • von dem Wiederverkaufspreis (Buchstabe a bis c) sind etwaige Grundstücksbelastungen abzuziehen.

    Der Käufer trägt die durch den Wiederkauf des Freistaates Thüringen entstehenden Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer.

    Der Freistaat Thüringen wird Grundpfandrechten, die zur Finanzierung von investiven Maß-nahmen am Kaufgegenstand verwendet werden, den Vorrang vor dieser Vormerkung bis zu einer Höhe von insgesamt … € nebst den üblichen Zinsen und Nebenleistungen einräumen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Darlehensgeber sich verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Darlehen zu überwachen. Der Käufer verpflichtet sich, den Anspruch auf Rückübertragung nicht valutierter Teile der vorgehenden Grundpfandrechte sowie alle Ansprüche, die der Verwirklichung des vorerwähnten Anspruchs dienen, an ThüringenForst in öffentlich beglaubigter Form abzutreten.

    Der Freistaat Thüringen ist berechtigt, anstelle der Ausübung des Wiederkaufsrechtes den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wiederkaufspreis (Abs. 4) und dem dann maßgebenden Kaufpreis - mindestens jedoch dem vom Gutachterausschuss geschätzten Wert - zu verlangen.“

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 2500 B - 27/16 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

1.200.000 €

Grundstücksfläche

1.226 m²

Nutz- bzw. Wohnfläche

ca. 348 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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