Verkauft wird das vorstehend beschriebene Grundvermögen in 07743 Jena, Beethovenstraße 6 in der Gemarkung Jena, Flur 16, das Flurstück 7 mit einer Größe von 1.226 m². Mitverkauft werden sämtliche Aufbauten, Einzäunungen und Anpflanzungen.
Die Mindesterwartung an den Kaufpreis beträgt 1.200.000,00 €. Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbsteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.
Kaufgebote sind verbunden mit einem Entwicklungs- und Nutzungskonzept vorzulegen. Kaufgebot und Konzept werden gemeinsam bewertet. Im Rahmen des Kaufvertrags ist zwingend nachfolgende Regelung zu vereinbaren:
„Zweckentsprechende Verwendung, Zusicherung des Erwerbers, Wiederkaufsrecht
Der Kaufgegenstand wird zum Zwecke der Herrichtung und Nutzung als
*** Kurzbeschreibung des Vorhabens gemäß Konzept ***
Die zweckentsprechende Verwendung ist durch den Käufer spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dem Freistaat Thüringen schriftlich nachzuweisen. Die zweckentsprechende Verwendung ist erfüllt, wenn … .
Der Käufer sichert zu, dass weder er noch mit ihm in Bezug auf den Kaufgegenstand in Verbindung stehende Personen oder Organisationen mit bzw. in dem Kaufgegenstand Bestrebungen verfolgen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (§ 4 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) oder sonstigen extremistischen Organisationen angehören, die in Tätigkeitsberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nur Dritten zur Nutzung zu überlassen oder Nutzungsberechtigte vorzusehen, auf die die vorstehenden Merkmale zutreffen.
Der Käufer räumt dem Freistaat Thüringen ein Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB) am Kaufgegenstand für die folgenden Fälle ein:
- soweit der Kaufgegenstand innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages ohne vorherige Zustimmung des Freistaates Thüringen ganz oder teilweise verkauft, vertauscht, verschenkt oder sonst wie veräußert wird;
- soweit der Kaufgegenstand nicht bis spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages für den Abs. 1 genannten Zwecken genutzt wird oder
- soweit der Käufer innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung gegen seine Verpflichtung aus der Zusicherung gemäß Abs. 2 verstößt und er den Verstoß zu vertreten hat.
Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen zur Sicherung des Rechts auf Rückauflassung die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Freistaates Thüringen, im Rang nach dem in § 1 Abs. 2 genannten Recht.
Als Wiederkaufpreis werden vergütet:
- der frühere Kaufpreis (s. § 3 Abs.1), abzüglich etwaiger Wertminderung;
- für allgemein werterhöhende Aufwendungen des Käufers der Wert dieser Aufwendungen im Zeitpunkt der Rückübertragung nach näherer Feststellung durch das Landesamt für Bau und Verkehr, höchstens jedoch die tatsächlichen Aufwendungen und diese auch nur insoweit, als der Freistaat Thüringen diese werterhöhenden Aufwendungen für sich nutzen kann;
- etwa gezahlte Anlieger- und Erschließungskosten, soweit sie gesetzlich zulässig waren;
- von dem Wiederverkaufspreis (Buchstabe a bis c) sind etwaige Grundstücksbelastungen abzuziehen.
Der Käufer trägt die durch den Wiederkauf des Freistaates Thüringen entstehenden Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer.
Der Freistaat Thüringen wird Grundpfandrechten, die zur Finanzierung von investiven Maß-nahmen am Kaufgegenstand verwendet werden, den Vorrang vor dieser Vormerkung bis zu einer Höhe von insgesamt … € nebst den üblichen Zinsen und Nebenleistungen einräumen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Darlehensgeber sich verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Darlehen zu überwachen. Der Käufer verpflichtet sich, den Anspruch auf Rückübertragung nicht valutierter Teile der vorgehenden Grundpfandrechte sowie alle Ansprüche, die der Verwirklichung des vorerwähnten Anspruchs dienen, an ThüringenForst in öffentlich beglaubigter Form abzutreten.
Der Freistaat Thüringen ist berechtigt, anstelle der Ausübung des Wiederkaufsrechtes den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wiederkaufspreis (Abs. 4) und dem dann maßgebenden Kaufpreis - mindestens jedoch dem vom Gutachterausschuss geschätzten Wert - zu verlangen.“