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ehemaliges Institutsgebäude

07743 Jena, Humboldtstraße 34

Die zu veräußernde Liegenschaft ist mit einem zweigeschossigen Gebäude mit Turmanbau bebaut, welches zuletzt durch die Friedrich-Schiller-Universität genutzt wurde.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • Die Universitätsstadt Jena ist mit mehr als 100.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Thüringens. Überregional bestehen Verkehrsanbindungen über die BAB 4, die Bundesstraße B7 und B88 sowie über den Bahnverkehr. Jena verfügt über einen gut ausgebauten ÖPNV.

    Die angebotene Liegenschaft liegt ca. 1 km westlich des Stadtzentrums, direkt an der B7. Im vorgelagerten ampelgeregelten Kreuzungsbereich geht die Erfurter Straße in die Humboldtstraße über. Dieses Teilstück der B7 ist eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße. Unmittelbar vor der Liegenschaft befinden sich Haltestellen der Stadtbuslinien.

  • Die Liegenschaft ist in einem allgemeinen Wohngebiet gelegen. Das Umfeld wird, insbesondere nördlich der Humboldtstraße, durch zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung mit Villencharakter geprägt.

    Das Grundstück grenzt im Südwesten mit seiner Bebauung an die Humboldtstraße, einer Durchgangsstraße mit hohem Verkehrsaufkommen. Den nordöstlichen Grundstücksteil nimmt eine großzügige Grünfläche mit gewachsenem Baumbestand ein. Straßenseitig sind 2-3 Kfz-Stellplätze vorhanden.

    Das Gebäude wurde 1903 in Massivbauweise errichtet und bis ca. 1960 zu Wohnzwecken genutzt. Hieran anschließend bestanden unterschiedliche Nutzungen durch die Friedrich-Schiller-Universität (FSU), zuletzt durch ein Kolleg des Instituts für Soziologie. Im Keller befinden sich die Gas-Zentralheizung, der elektrische Betriebsraum, eine Toilette sowie Lagerräume. Zur Gartenseite ist jeweils ein Balkon im Erdgeschoss und im Obergeschoss ausgerichtet.

    Das Erdgeschoss beherbergt 4 Büroräume und eine Toilette. Über den Balkon im Erdgeschoss ist ein Austritt in den Garten möglich.

    Im OG befinden sich weitere Büroräume, eine Teeküche, Toilette sowie ebenfalls ein Balkon.

    Im Dachgeschoss gibt es 4 weitere Büroräume. Eine Besonderheit ist ein Dachflächenfenster, welches sich zum „französischen Balkon“ ausklappen lässt.

    Das Gebäude befindet sich in gutem Allgemeinzustand. Die Beheizung erfolgt durch eine Gas-Zentralheizung. Bei den Fenstern handelt es sich um Holzkastenfenster mit Einfachverglasung. Die Fußböden verfügen teilweise über Bodenbelag und in den Sanitärräumen über Fliesen. Teilweise ist Parkett verlegt.

    Bei einer Nutzung im Bestand ist zum Erhalt der Restnutzungsdauer die Erneuerung der Fenster, in Teilen die Elektrik und Fußböden sowohl die malermäßige Instandsetzung angeraten.

    Bei einer Umnutzung zum Wohnen sind die Grundrisse zu überarbeiten und die Versorgungstechnik entsprechend anzupassen.

     

     

  • 3.1 Bauplanungsrecht

    Laut Auskunft der Stadt Jena Team Städtebau & Planungsrecht vom 15.11.2021 besteht für das Gebiet kein Bebauungsplan, so dass sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB richtet. Weiterhin bestehen keine städtebaulichen oder bauordnungsrechtlichen Satzungen. Es wurden auch keine Quartierskonzepte entwickelt.

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben (Nutzungsänderungen) der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

    3.2 Versorgung und Entsorgung

    Die Liegenschaft grenzt an eine öffentliche, ausgebaute Straße. Sie verfügt über einen Trinkwasser- und Kanalanschluss sowie über Hausanschlüsse für Strom und Erdgas.

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer des Grundvermögens, eingetragen im Grundbuch von Jena, Blatt 3930,

    lfd.

    Nr.*

    Gemarkung

    Flur

    Flurstück

    Größe

    Wirtschaftsart

    Lage

    26

    Jena

    16

    97

    712 m²

    Gebäude- und Freifläche

    Humboldtstraße 34

    *Bestandsverzeichnis

    In der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuches von Jena, Blatt 3930 bestehen keine Eintragungen.

    Nach Auskunft der Stadt Jena Team Städtebau & Planungsrecht vom 15.11.2021

    • sind zu Gunsten oder zu Lasten des o. g. Grundstücks keine Baulasten gemäß § 82 ThürBO im Baulastenverzeichnis eingetragen.
    • liegt für das o. g. Grundstück kein Eintrag im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) vor. Auch liegen im Fachdienst Umweltschutz der Stadt Jena keine Unterlagen oder Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht für das Objekt begründen.
    • ist die Liegenschaft Bestandteil des gemäß §2 (2) ThürDSchG ausgewiesenen und geschützten Denkmalensembles „Villenviertel unterhalb der Sonnenberge/des Landgrafen“; baulicher Veränderungen sind demnach genehmigungsbedürftig
  • Die Liegenschaft ist ungenutzt. Die aktuelle Nutzfläche beträgt im vorliegenden Zustand gesamt ca. 272 m². Davon befinden sich ca. 113 m² im EG, ca. 108 m² im OG und ca. 51 m² im DG. Die Bruttogrundfläche beträgt rund 515 m².

  • Verkauft wird das vorstehend beschriebene Grundvermögen in 07743 Jena, Humboldtstraße 34 in der Gemarkung Jena, Flur 16, das Flurstück 97 mit einer Größe von 712 m². Mitverkauft werden sämtliche Aufbauten, Einzäunung und Anpflanzungen.

    Die Mindesterwartung an den Kaufpreis beträgt 750.000,00 €. Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

    Kaufgebote sind verbunden mit einem Entwicklungs- und Nutzungskonzept vorzulegen. Kaufgebot und Konzept werden gemeinsam bewertet. Im Rahmen des Kaufvertrags ist zwingend nachfolgende Regelung zu vereinbaren:

    „Zweckentsprechende Verwendung, Zusicherung des Erwerbers, Wiederkaufsrecht

    Der Kaufgegenstand wird zum Zwecke der Herrichtung und Nutzung als

    *** Kurzbeschreibung des Vorhabens gemäß Konzept ***

    Die zweckentsprechende Verwendung ist durch den Käufer spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dem Freistaat Thüringen schriftlich nachzuweisen. Die zweckentsprechende Verwendung ist erfüllt, wenn …  .

    Der Käufer sichert zu, dass weder er noch mit ihm in Bezug auf den Kaufgegenstand in Verbindung stehende Personen oder Organisationen mit bzw. in dem Kaufgegenstand Bestrebungen verfolgen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (§ 4 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) oder sonstigen extremistischen Organisationen angehören, die in Tätigkeitsberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nur Dritten zur Nutzung zu überlassen oder Nutzungsberechtigte vorzusehen, auf die die vorstehenden Merkmale zutreffen.

    Der Käufer räumt dem Freistaat Thüringen ein Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB) am Kaufgegenstand für die folgenden Fälle ein:

    • soweit der Kaufgegenstand innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages ohne vorherige Zustimmung des Freistaates Thüringen ganz oder teilweise verkauft, vertauscht, verschenkt oder sonst wie veräußert wird;
    • soweit der Kaufgegenstand nicht bis spätestens bis zum Ablauf von … Jahren seit der Beurkundung dieses Vertrages für den Abs. 1 genannten Zwecken genutzt wird oder
    • soweit der Käufer innerhalb von fünfzehn Jahren seit der Beurkundung gegen seine Verpflichtung aus der Zusicherung gemäß Abs. 2 verstößt und er den Verstoß zu vertreten hat.

    Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen zur Sicherung des Rechts auf Rückauflassung die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Freistaates Thüringen, im Rang nach dem in § 1 Abs. 2 genannten Recht.

    Als Wiederkaufpreis werden vergütet:

    • der frühere Kaufpreis (s. § 3 Abs.1), abzüglich etwaiger Wertminderung;
    • für allgemein werterhöhende Aufwendungen des Käufers der Wert dieser Aufwendungen im Zeitpunkt der Rückübertragung nach näherer Feststellung durch das Landesamt für Bau und Verkehr, höchstens jedoch die tatsächlichen Aufwendungen und diese auch nur insoweit, als der Freistaat Thüringen diese werterhöhenden Aufwendungen für sich nutzen kann;
    • etwa gezahlte Anlieger- und Erschließungskosten, soweit sie gesetzlich zulässig waren;
    • von dem Wiederverkaufspreis (Buchstabe a bis c) sind etwaige Grundstücksbelastungen abzuziehen.

    Der Käufer trägt die durch den Wiederkauf des Freistaates Thüringen entstehenden Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer.

    Der Freistaat Thüringen wird Grundpfandrechten, die zur Finanzierung von investiven Maß-nahmen am Kaufgegenstand verwendet werden, den Vorrang vor dieser Vormerkung bis zu einer Höhe von insgesamt … € nebst den üblichen Zinsen und Nebenleistungen einräumen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Darlehensgeber sich verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Darlehen zu überwachen. Der Käufer verpflichtet sich, den Anspruch auf Rückübertragung nicht valutierter Teile der vorgehenden Grundpfandrechte sowie alle Ansprüche, die der Verwirklichung des vorerwähnten Anspruchs dienen, an ThüringenForst in öffentlich beglaubigter Form abzutreten.

    Der Freistaat Thüringen ist berechtigt, anstelle der Ausübung des Wiederkaufsrechtes den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wiederkaufspreis (Abs. 4) und dem dann maßgebenden Kaufpreis - mindestens jedoch dem vom Gutachterausschuss geschätzten Wert - zu verlangen.“

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellen-vergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

    Der Freistaat Thüringen wird über Bieter und Erwerber, einschließlich ihrer Gebote und Vorhaben, ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

    Im Rahmen der Bearbeitung von Geboten oder Interessenbekundungen können Daten bei Dritten, wie Auskunfteien und anderen Landesbehörden erhoben werden.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 2500 B - 23/16 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

750.000 €

Grundstücksfläche

712 m²

Nutz- bzw. Wohnfläche

ca. 272 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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