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unbebautes Grundstück

Kindelbrück, OT Kannawurf, Kleine Hauptstraße 80

Bei der zu veräußernden Liegenschaft handelt es sich um ein 2022 freigelegtes Grundstück.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    99638 Kindelbrück, OT Kannawurf, Kleine Hauptstraße 80

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Kannawurf |8| 5/87 und 5/88

    mit einer Größe von 

    insgesamt 787 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    unbebaut

    Objektart

    unbebautes Grundstück

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    beräumt, Wildwuchs

    Keller

    ohne Tiefenenttrümmerung

    Der Gebäudekomplex, der sich vormals auf dem Grundstück befand, wurde im Januar 2022 bis auf die Grundmauern abgerissen. Eine Tiefenenttrümmerung ist nicht erfolgt. Der die Baustelle umgebende Bauzaun befindet sich im Eigentum des Freistaates Thüringen und wird mitverkauft.

    Die durch den Eigentümer des Flurstückes 5/281 in Anspruch genommene Grenzmauer, einschließlich stützender Seitenmauern, wurde übergangsweise belassen, um die statische Sicherung des Anbaus zu ermöglichen. Der Eigentümer des Flurstückes 5/281 ist aufgefordert, alle von seinem Grundstück ausgehenden Anbauten zu beseitigen.

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Alleineigentum des o.g. Grundvermögens.

    Belastungen im Grundbuch:

    Abteilung II

    keine

    Abteilung III

    ja; 

    Die Forderungen der Gläubiger übersteigen den ermittelten Wert der Liegenschaft. Eine Ablösesumme wird den Gläubigern in Anlehnung an den Wert des Grundvermögens (bei mehreren Gläubigern ggf. eine dem entsprechende Quotierung) und nach Vorliegen entsprechender Kaufgebote vorgeschlagen. Die Löschung von Belastungen im Grundbuch erfolgt bei Einvernehmen mit den Gläubigern durch Veranlassung des beurkundenden Notars Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises. Entsprechendes gilt sofern die eingehenden Kaufgebote zusätzlich hinter dem Wert zurückbleiben.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    Innenbereich nach § 34 BauGB, nicht im Bereich anderer wertrelevanter Festsetzungen oder Satzungen

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    kein Einzeldenkmal oder Teil eines Denkmalensembles

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Kindelbrück, OT Kannawurf, Kleine Hauptstraße 80. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    31.800,00 €

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 394/20 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

31.800 €

Grundstücksfläche

787 m²

Wohn- und Nutzfläche

nicht relevant

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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