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Einfamilienhaus

Marl, Hervester Str. 176

Bei der zu veräußernden Liegenschaft handelt es sich um eine Einfamilienhaus in Bungalowstil mit Doppelgarage in Marl (Nordrheinwestfalen). Das Haus wurde um 1960 errichtet.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    45768 Marl, Hervester Str. 176, Nordrheinwestfalen, Kreis Recklinghausen, Regierungsbezirk Münster

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Marl |11| 82

    mit einer Größe von 

    1.072 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    freistehendes Einfamilienhaus mit Doppelgarage

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    unberäumt

    Keller

    kein Keller

    Vollgeschosse

    1

    Dachgeschoss

    vorhanden

    Bauweise

    Massivbauweis

    Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage verfügt über Anschlüsse von Strom und Telekommunikation. Anfallende Abwässer werden über eine 1989 genehmigte Klärgrube entsorgt. Ein Wasseranschluss ist nicht vorhanden. Aufgrund Einsichtnahme in Bauzeichnungen könnte ein Brunnen vorhanden sein. Das Grundstück verfügt demnach aktuell über keine eigenständige Wasserversorgung. Das Grundstück hat ebenfalls keinen Zugang zur Straße. Ein dinglich gesichertes Wegerecht über das Vorderliegergrundstück besteht nicht, jedoch ist dieses mit einer Erschließungsbaulast belastet. Das Wohnhaus weist einen erheblichen Instandhaltungsstau und Renovierungsbedarf auf. Die Bewohnbarkeit kann nur nach umfangreicher Sanierung wiederhergestellt werden.

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Erbengemeinschaft des o.g. Grundvermögens. Es besteht Einvernehmen innerhalb der Erbengemeinschaft zur gemeinsamen Veräußerung der Liegenschaft. Der Freistaat Thüringen vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung.

    Belastungen im Grundbuch:

    Abteilung II

    Leitungsrecht(e) (Hochspannungsleitungen und Rohrfernleitung) - müssen bestehen bleiben

    Abteilung III

    keine

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    zugunsten des Grundstücks auf dme Nachbarflurstück: Erschließungsbaulast

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    Landwirtschaftsfläche nach FNP, § 35 BauGB (Außenbereich), kein B-Plan, keine Satzung

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    kein Denkmal

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Marl, Hervester Str. 176.
    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    120.000,00 €

    Erst nach Vorlage eines Ergebnisses aus der Markterkundung kann eine abschließende Zustimmung der anderen Miteigentümer zum Verkauf eingeholt werden.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbsteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 155/20 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

120.000 €

Grundstücksfläche

1.072 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 88 m² 

 

Kontakt

Sachbearbeiter aus dem Bereich Allgemeines Grundvermögen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Referat 27/Liegenschaften
Am Johannestor 23
99084 Erfurt

Fax: +49 361 57-4156565
E-Mail: Sachbereich27.2@tlbv.thueringen.de

 

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