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Wohnhaus

Ohrdruf, OT Wölfis, Bergstraße 15

Bei der zum Verkauf veröffentlichten Liegenschaft handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Garage und Scheune.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    99885 Ohrdruf, OT Wölfis, Bergstraße 15, Landkreis Gotha

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Wölfis | 2 | 286

    mit einer Größe von

    320 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus mit Garage und Scheune

    Topografie

    Ortsteilrandlage

    Allgemeinzustand

    stark sanierungsbedürftig, unberäumt, Wildwuchs

    Keller

    teilunterkellert

    Vollgeschosse

    2

    Dachgeschoss

    augebaut 

    Bauweise

    Fachwerk und Massivbauweise

    Bei der zum Verkauf veröffentlichten Liegenschaft handelt es sich um ein Wohnhaus mit Garage und Scheune. Das Wohnhaus verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und ist teilunterkellert. Das Haus wurde in Fachwerk- bzw. Massivbauweise errichtet.
    Das befahrbare Grundstück ist verwildert, der Bauzustand des Hauses ist als stark sanierungsbedürftig zu beurteilen. Der Schornstein ist versottet, es bestehen diverse Rissbildungen sowie Feuchtigkeitsschäden. Die Treppe zum Eingang ist verschlissen.
    Die Liegenschaft ist unberäumt. Der darin befindliche Hausrat wird als wertlos eingestuft.
     

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Alleineigentum des o.g. Grundvermögens. Im Grundbuch liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens Eintragungen vor:

    Abteilung II

    keine

    Abteilung III

    keine

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    Klarstellungssatzung

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    nein

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Ohrdruf, OT Wölfis, Bergstraße 15.

    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt: 30.000 Euro

    In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 645/18 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

30.000 €

Grundstücksfläche

32 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 90 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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