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Wohnhaus

Osthausen - Wülfershausen, Am Kalkofen Nr. 92

Bei der zu veräußernden Liegenschaft handelt es sich um ein kleines, sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit kleinem Gärtchen und Schuppen.

 

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    99310 Osthausen- Wülfershausen, OT Osthausen, Am Kalkofen 92, Landkreis Ilm-Kreis

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Osthausen| 1 | 373/2

    mit einer Größe von

    236 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, Wildwuchs

    Keller

    Teilkeller

    Vollgeschosse

    1

    Dachgeschoss

    ausgebaut

    Bauweise

    Massivbau

    Es handelt es sich um ein langjährig leerstehendes Einfamilienhaus mit ca.  96 m² Wohnfläche in sehr einfachem Ausstattungsstandard. Sanitäre Einrichtungen sind verschlissen. Beheizbarkeit ist nicht mehr gegeben (Nachtspeicheröfen bzw. moblie Heizgeräte). Schall- und Wärmeschutz entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Es liegen diverse Baumängel und -schäden vor. Eine Nutzbarkeit ist erst nach einer umfänglichen Sanierung gegeben.

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer im Alleineigentum des vorgenannten Grundvermögens.

    Abteilung II

    Wohnrecht/Altenteil/Leibgeding - Löschung kann bei Eigentumsumschreibung erfolgen

    Abteilung III

    belastetet

    Die Forderungen des/r Gläubiger(s) übersteigen den ermittelten Wert der Liegenschaft. Eine Ablösesumme wird dem(n) Gläubiger(n) in Anlehnung an den Wert des Grundvermögens (bei mehreren Gläubigern ggf. eine dem entsprechende Quotierung) und nach Vorliegen entsprechender Kaufgebote vorgeschlagen. Die Löschung von Belastungen im Grundbuch erfolgt bei Einvernehmen mit den Gläubigern durch Veranlassung des beurkundenden Notars Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises. Entsprechendes gilt sofern die eingehenden Kaufgebote zusätzlich hinter dem Wert zurückbleiben.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    keine bekannt

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    keine Festlegungen, Innenbereich nach § 34 BauGB

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    kein Denkmal

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Osthausen- Wülfershausen, OT Osthausen, Am Kalkofen 92. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    30.000,00 €

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis. In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

    Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 346/19 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

30.000 €

Grundstücksfläche

236 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 96 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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