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Wohnhaus

Saalfeld, OT Reichmannsdorf, Meurastraße 4

Bei der zu veräußernden Liegenschaft handelt es sich um ein über 100 Jahre altes, sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Nebengebäuden, belegen in der ältesten Goldgräbersiedlung Thüringens, auf dem Plateau der Saalfelder Höhe.

 

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    07318 Saalfeld, OT Reichmannsdorf, Meurastraße 4,  Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Reichmannsdorf | ./. | 131/2

    mit einer Größe von

    720 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    Gebäude- und Freifläche / bebaut

    Objektart

    Einfamilienhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, sanierungsbedürftig

    Keller

    ohne Keller

    Vollgeschosse

    1

    Dachgeschoss

    vollausgebaut

    Bauweise

    Massivbau

     

    Bebaut ist das Grundstück mit dem Wohnhaus und einer Garage mit Anbau. Das Wohnhaus soll um 1900 erbaut und um 1995 teilweise saniert worden sein. Die Beheizung erfolgt individuell. Die Wohnfläche beträgt ca. 144 m². Durch teilweise defekte vertikale und horizontale Sperrung sind Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. In den Dachbalken wurde leichter Holzschädlingsbefall festgestellt.

    Die Garage und die Gartenlaube sind ebenfalls sanierungsbedürftig. Alle Versorgungsanschlüsse und ein Anschluss an die Kläranlage sind vorhanden.

     

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Alleineigentum des o.g. Grundvermögens.

    Abteilung II

    keine

    Abteilung III

    ja

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    gemischte Baufläche

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    kein Denkmal

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Saalfeld, OT Reichmannsdorf, Meura Straße 4.

    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    76.000,00 Euro

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis. In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbsteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposés gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

    Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 742/19, 27.2.32

Kaufpreiserwartung

76.000 €

Grundstücksfläche

720 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 144 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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