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Wohnhaus

Schalkau, Mühlgraben 5

Bei der zu veräußernden Liegenschaft handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit erheblichem Sanierungsstau. Der Freistaat Thüringen ist Miteigentümer zu 1/2 und vertritt die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Veräußerung.

 

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    96528 Schalkau, Mühlgraben 5,  Landkreis Sonneberg

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Schalkau| ./. | 273/4

    mit einer Größe von

    346 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    Gebäude- und Freifläche

    Objektart

    Mehrfamilienhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, stark sanierungsbedürftig

    Keller

    Vollkeller

    Vollgeschosse

    2

    Dachgeschoss

    vorhanden

    Bauweise

    Fachwerk

     

    Das seit Jahren leerstehende Gebäude wurde zu Wohnzwecken genutzt. Auf jeder Etage befinden sich zwei Wohneinheiten unterschiedlicher Größe. Die gesamte Wohnfläche beträgt ca. 220 m². Das Gebäude ist in einem maroden Zustand, es besteht erheblicher Sanierungsstau. Durch mehrere Stellen im Dach tritt Feuchtigkeit ein. Ohne umfangreiche Sanierungsarbeiten (Kernsanierung) ist das Gebäude nicht nutzbar. Es ist keine Einfriedung vorhanden. Die hinter liegenden Grundstücke besitzen ein Wegerecht.

     

     

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus mehreren Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu ½ vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung.

    Abteilung II

    Geh - und Fahrtrechte, müssen übernommen werden

    Abteilung III

    ja

     

    Die Forderungen des/r Gläubiger(s) übersteigen den ermittelten Wert der Liegenschaft. Eine Ablösesumme wird dem(n) Gläubiger(n) in Anlehnung an den Wert des Grundvermögens (bei mehreren Gläubigern ggf. eine dem entsprechende Quotierung) und nach Vorliegen entsprechender Kaufgebote vorgeschlagen. Die Löschung von Belastungen im Grundbuch erfolgt bei Einvernehmen mit den Gläubigern durch Veranlassung des beurkundenden Notars Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises. Entsprechendes gilt sofern die eingehenden Kaufgebote zusätzlich hinter dem Wert zurückbleiben.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    ja

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    es liegen keine Informationen vor

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    kein Denkmal

    Die Trinkwasserversorgung wurde bereits im Jahr 2017 durch Schließung des Hauptabsperrschíebers im Öffentlichen Straßengrund eingestellt. Die Messeínrichtung (Wasserzähler) wurde ausgebaut.

    Vor Wíederínbetríebnahme der Trinkwasserversorgung ist der Standort neu zu bewerten. Dazu ist eine Standortstellungnahme beim Wasserversorgungsund Abwasserzweckverband Sonneberg einzureichen.

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Schalkau, Mühlgraben 5. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    8.000,00 €

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis. In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposés gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

    Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 58/21, VV 1260 B 512/21, 27.2.33

Kaufpreiserwartung

8.000 €

Grundstücksfläche

346 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 220 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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