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Wohnhaus

07429 Sitzendorf, Blambachweg 2

Bei der zu veräußernden Liegenschaft aus Fiskalerbschaft des Freistaates Thüringen handelt es sich um ein Wohnhaus mit Schuppen im Alleineigentum des Freistaates Thüringen. Weiterhin zugehörig ist ein als Zuwegung genutztes Flurstück mit einem Miteigentumsanteil zu 1/3. Bezüglich des Zuwegungsflurstückes wird nur der 1/3 Anteil des Freistaates Thüringen zum Verkauf angeboten.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus in

    07429 Sitzendorf Blambachweg 2, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Sitzendorf | 1 | 18/1 und 19/4 als Hausgrundstücke im Alleineigentum

    mit einer Größe von

    insgesamt 510 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, stark sanierungsbedürftig

    Keller

    nicht bekannt

    Vollgeschosse

    1

    Dachgeschoss

    vorhanden

    Bauweise

    Fachwerk

     

     

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Sitzendorf | 1 | 26 als Wegegrundstücke im Miteigentum zu 1/3

    mit einer Größe von

    183 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    unbebaut

    Verkauft wird ein Einfamilienhaus mit Schuppenanbau sowie mit einer gesonderten Zuwegung. Der bauliche Zustand des denkmalgeschützten Gebäudes (Baujahr. ca 1700) ist in einem sehr schlecht baulichen Zustand. Es bestehen Bauschäden/Baumängel wie (z.B. Holzkonstruktion bei Decken und Dach sind teilweise durchgebrochen, Verdacht auf Hausschwamm und massive wasserbedingte Schäden). Das Wohnhaus liegt in ruhigen Anliegerstraßen mit guter Verkehrsanbindung.

    Das Flurstück 26 ist die Zuwegung zum Hausgrundstück. Eine getrennte Veräußerung der Grundstücke ist nicht möglich.

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer im Alleineigentum des Grundvermögens Flur 1 Flurstück 18/1 und 19/4.

    Abteilung II

    Geh- und Fahrtrechte

    Abteilung III

    keine

    Der Freistaat Thüringen ist Miteigentümer zu 1/3 bezüglich des Flurstückes 26.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    keine bekannt

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    § 34 BauGB

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    Wohnhaus mit Quergebäude auf Flurstück 18/1 ist ein Einzeldenkmal

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Sitzendorf, Blambachweg 2 und Hauptstraße mit anteiliger Verkehrsfläche.

    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    4.000,00 €

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen.

    Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

    Der Freistaat Thüringen wird über Bieter und Erwerber, einschließlich ihrer Gebote und Vorhaben, ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

    Im Rahmen der Bearbeitung von Geboten oder Interessenbekundungen können Daten bei Dritten, wie Auskunfteien und anderen Landesbehörden erhoben werden.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

5010-27-1263/889- 27.2.32

Kaufpreiserwartung

4.000 €

Grundstücksfläche

693 m² (gesamt, tlw. nur Miteigentumsanteil)

Wohn- und Nutzfläche

keine Angaben vorhanden

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

Bildergalerie

Eine Bilderauswahl kann Ihnen nach Anfrage gern über die Thüringer Datenaustauschplattform zur Verfügung gestellt werden. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an nebenstehende Kontaktdaten unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Telefon-Nummer und aktueller Wohnanschrift.

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