Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Wohnhaus

Sonneberg, Alter Friedhof 18

Die zu veräußernde Liegenschaft ist mit einem Zweifamilienhaus, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss als Vollgeschoss (Hochparterre), ausgebautem Dachgeschoss und vorhandenem Spitzboden, bebaut.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    96515 Sonneberg, Alter Friedhof 18, Landkreis Sonneberg

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Sonneberg | ./. | 706/13

    mit einer Größe von

    389 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Zweifamilienhaus 

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    nicht beräumt, Wildwuchs

    Keller

    Vollkeller

    Vollgeschosse

    1

    Dachgeschoss

    ausgebaut

    Bauweise

    Fachwerk

    Zum Verkauf angeboten wird ein Zweifamilienhaus mit ca. 162 m² Wohnfläche. Die Bausubstanz im Bereich Dach und Fach ist befriedigend. Jedoch ist der gesamte Ausbaustand (Fenster, Türen, Elektroanlage und Leitungen, Heizung, Sanitäranlagen und Leitungen) komplett überaltert und verbraucht. Daher wird davon ausgegangen, dass das Gebäude umfänglich saniert werden muss.

    Die Zuwegung über die Straße Alter Friedhof ist durch Straßenbreiten von stellenweise nur 2,20 m erschwert. Auf dem Grundstück sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden.

    Das Grundstück wird verkauft „wie es steht und liegt“.

     

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist der Freistaat Thüringen als Alleineigentümer. Im Grundbuch liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens Eintragungen vor:

    Abteilung II

    Auflassungsvormerkung; Eine Klärung für dieses Recht konnte herbeigeführt werden. Bei Eigentumsumschreibung erfolgt die Löschung.

    Abteilung II

    Leitungsrecht; Das Recht muss bei Erwerb übernommen werden.

    Abteilung III

    belatstet; Eine Ablösung der Forderung wird über den Kauferlös angestrebt.

     

     

     

     

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    gemischte Baufläche nach FNP der Stadt Sonneberg; Sanierungsgebiet "Obere Stadt"

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    kein Denkmalschutzobjekt

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Sonneberg, Alter Friedhof 18. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    30.000 Euro

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis. In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbsteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 426/21 - 27.2.15

Kaufpreiserwartung

30.000 €

Grundstücksfläche

389 m²

Wohn- und Nutzfläche

gesamt ca. 162 m² für beide Wohneinheiten 

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

Bildergalerie

Bilder-Slider

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge