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Wohnhaus

Waltershausen, Oberes Waldtor

Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus aus dem Baujahr 1920 bebaut. Es besteht teilweise erheblicher Instandsetzungsbedarf.. Da Gebäue ist energetisch unsaniert und überaltert.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    99810 Waltershausen, Oberes Waldtor 27, Landkreis Gotha

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Waltershausen | 5 | 1392

    mit einer Größe von

    180  m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Wohnhaus 

    Topografie

    Hanglage

    Allgemeinzustand

    beräumt, Wildwuchs, stark sanierungsbedürftig

    Keller

    nachträglich verfüllt

    Vollgeschosse

    2

    Dachgeschoss

    voll ausgebaut

    Bauweise

    Massivbauweise

    Zum Verkauf steht ein zweigeschossiges Wohnhaus, welches Bestandteil einer geschlossenen Häuserzeile ist In rückwärtigem Teil des Erdgeschosses wurde ein Befall von braunen Kellerschwamm festgestellt, begünstigt durch Undichtigkeit der Dachterrasse. Der Keller wurde nachträglich verfüllt. Der vorhandene Garten ist ein Hanggarten.

     

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist der Freistaat Thüringen als Alleineigentümer. Im Grundbuch liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens Eintragungen vor:

    Abteilung II

    Sanierungsvermerk, muss bei Erwerb übernommen werden

    Abteilung III

    diverse Belastungen

    Die Forderungen des/r Gläubiger(s) in Abteilung III des Grundbuches übersteigen den ermittelten Wert der Liegenschaft. Eine Ablösesumme wird dem(n) Gläubiger(n) in Anlehnung an den Wert des Grundvermögens (bei mehreren Gläubigern ggf. eine dem entsprechende Quotierung) und nach Vorliegen entsprechender Kaufgebote vorgeschlagen. Die Löschung von Belastungen im Grundbuch erfolgt bei Einvernehmen mit den Gläubigern durch Veranlassung des beurkundenden Notars Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises. Entsprechendes gilt sofern die eingehenden Kaufgebote zusätzlich hinter dem Wert zurückbleiben.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    Wohnbaufläche nach Vorentwurf Flächennutzungsplan, Sanierungsgebiet "Altstadt Waltershausen", Altstadtgestaltungssatzung

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    Denkmalensemble "Westliche Vorstadt"

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Waltershausen, Oberes Waldtor 27. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

     61.000 Euro

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis. In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

     

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich vor, spätestens bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins noch höhere Angebote zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 679/20 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

61.000 €

Grundstücksfläche

269 m²

Bruttogeschossfläche

ca. 195 m²

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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