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Doppelhaushälfte

Wittstock/Dosse, OT Freyenstein, Altstadt 6

Zu veräußern ist eine um 1900 errichtete Doppelhaushälfte mit Nebengelassen und Anbauten im historischen Städtchen Freyenstein, OT von Wittstock Dosse im Norden Brandenburgs.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    16909 Wittstock/Dosse, OT Freyenstein, Altstadt 6,  Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg)

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e)

    Freyenstein| 1 | 613

    mit einer Größe von 

    804 m²

    Wirtschaftsart/Bebauung

    bebaut

    Objektart

    Doppelhaushälfte

    Topografie

    eben

    Allgemeinzustand

    beräumt

    Keller

    kein Keller

    Vollgeschosse

    1

    Dachgeschoss

    teilausgebaut

    Bauweise

    Massivbauweise

    Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich um eine ca 1900 errichtete Doppelhaushälfte, die vor ihrem Leerstand als Eisdiele genutzt wurde. Die vorhandenen Nebengelasse sind überwiegend desolat. Das Objekt ist aufgrund seiner Historie in Bezug auf Grundriss und Sanitärausstattung der gastgewerblichen Nutzung angepasst. Eine Umnutzung zum Wohnen setzt daher umfangreiche Umbaumaßnahmen voraus. Hiervon unabhängig entspricht die Gesamtausstattung nicht den heutigen Ansprüchen und auch nicht den energetischen Vorgaben.

     

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Vermögensgemeinschaft bestehend aus dem Freistaat Thüringen (zu ½) und zu ½ aus einer Erbengemeinschaft mit drei Mitgliedern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu ½ vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung.

    Belastungen im Grundbuch:

    Abteilung II

    keine

    Abteilung III

    ja; Die Forderungen des/r Gläubiger(s) sollen mit der Kaufpreiszahlung abgelöst werden und die Löschung von Belastungen im Grundbuch erfolgt bei Einvernehmen mit den Gläubigern durch Veranlassung des beurkundenden Notars Zug um Zug nach Zahlung des Kaufpreises.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten?

    nein

    bestehen Altlasten?

    keine bekannt

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:

    Mischgebiet lt. FNP, kein B-Plan, Stellplatzsatzung,

    Auskunft zum Denkmalschutz:

    Lage im Bodendenkmalbereich

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Wittstock/Dosse, OT Freyenstein, Altstadt 6.

    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    52.000,00 €

    Die Ablösung valutierender Grundpfandrechte zur Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes erfolgt aus dem Kaufpreis. In der Regel erfolgt keine Wertung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung. In vom Bieter zu begründenden Ausnahmefällen kann eine Prüfung von Kaufangeboten unter der Mindesterwartung erfolgen.

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen

VV 1260 B - 531/14 - 27.2.31

Kaufpreiserwartung

52.000 €

Grundstücksfläche

804 m²

Wohn- und Nutzfläche

ca. 123 m²  (inkl. Anbau ohne Nebengelasse)

 

TLBV - Referat Liegenschaften

Allgemeines Grundvermögen
Fax: +49 (0)361 57 415 6565
agv@tlbv.thueringen.de

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