Beschreibung der Baumaßnahme
Das Straßenbauamt Ostthüringen erneuert die L 2344 im Streckenabschnitt von Netzknoten (NK) 5339012 Station 1+895 bis NK 5339012 Station 3+124 im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme in einem 3. Bauabschnitt zwischen Greiz und Neumühle grundhaft. Der Streckenabschnitt besteht noch aus Pflaster und wird in Asphalt ausgebildet. Ein weiterer Grund für den Bau ist die abgehende Straße. In diesem Bereich wurde der Verkehr bereits über längere Zeit einseitig gesperrt und durch Ampelverkehr geregelt.
Die Bauabschnitte 1 und 2 wurden bereits in den vorangegangenen Jahren erneuert.
Die Arbeiten zum 3. Bauabschnitt werden unter Vollsperrung in 2 Bauphasen mit großräumiger Verkehrsumleitung ausgeführt. Die unterschiedlichen Bauphasen sind notwendig um die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit des Bahnüberganges Glohdenhammer bei Station 2+855 zu gewährleisten.
Die Baumaßnahme befindet sich in den Trinkwasserschutzzonen I, II und III. Die Auflagen aus der wasserrechtlichen Genehmigung der Unteren Wasserbehörde sind bei der Baudurchführung zu beachten.
Gemeinschaftsmaßnahme
Durch den Freistaat Thüringen erfolgt die Erneuerung der Straße, der Entwässerungseinrichtungen sowie der Stützwände und Hangsicherungen. Im Rahmen der Maßnahmen werden neben dem Freistaat weitere Beteiligte aktiv.
So wird die Stadt Greiz innerorts den Gehweg erneuern bzw. neu bis an den Ortsausgang erweitern.
Durch den Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Weiße Elster-Greiz (TAWEG) erfolgt die Erneuerung von Steuer- und Stromkabeltrassen für die Trinkwasserversorgung.
Die Versorgungsträger Energieversorgung Greiz und die Deutsche Telekom werden ebenfalls ihre Medien im Baubereich neu verlegen. Ihr Bestand wird aufgrund zu flacher Tiefenlage zurückgebaut.
Straße und Entwässerung
Die Erneuerung der Straße erfolgt auf Grund der Topographie und der Zwangspunkte bestandsnah. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 6,5 m mit einem zusätzlichen Entwässerungsstreifen von 0,25 m. Die L 2344 wird abschnittsweise grundhaft erneuert und abschnittsweise wird auf das vorhandene Grobschlaggemisch/ Packlage aufgebaut.
Das Oberflächenwasser wird im Bereich der Trinkwasserzonen I und II durch Borde und Abläufe gefasst und durch die Ablaufleitung mittels Durchörterung eines DN 600 Rohr durch die Bahnanlage DB AG (Strecke Gera Debschwitz – Weischlitz Nr. 6269) gequert und in die Weiße Elster geleitet. Die Bankette werden im Bereich der Trinkwasserschutzzone I und II auf einer Breite von 0,75 m mit Asphalt befestigt um das Eindringen des Sprühwassers von der Fahrbahn in den Bereich der Schutzzonen zu vermeiden. Unter den Banketten und den Mulden wird eine mineralische Abdichtung vorgesehen.
Die TAWEG Greiz wird ein Leerrohr DN 50 ebenfalls durch die Bahnlinie Gera Debschwitz – Weischlitz durchörtern.
Stützmauern
Die Sicherung der Straßenrandbereiche erfolgt durch die Herstellung einer aufgelösten Bohrpfahlwand mit rückverankerten Kopfbalken und Kappe. Der Kopfbalken der - hinter den bestehenden Stützwänden - niedergebrachten Bohrpfähle kragt über die vorhandenen Stützwände hinaus aus, so dass die Bestandswände keine tragende bzw. sichernde Funktion übernehmen müssen. Die vorhandenen Stützmauern werden im Kopfbereich auf einer mittleren Höhe von ca. 1,50 m abgebrochen. Die Mauerabbruchkante ist dem späteren Stahlbetonbalken anzupassen.
Die neue Stützwand hat eine Länge von 228 m und ruht dann auf 3 – 11,6 m langen Bohrpfählen. Zusätzlich wird die Stützwand mit 4 m langen Verpresspfählen rückverankert.
In einem weiteren Teilabschnitt wird die Straße, aufgrund der bestehenden steilen Böschung zur Bahnstrecke der DB AG, durch eine neue Schwergewichts-Naturstein-Trockenmauer aus unverwitterten, frostsicheren Natursteinblöcken auf einer Länge von ca. 25 m abgefangen.
Hangsicherungen
Die Böschung (ca. 2.650 m²) vor den vorhandenen Stützwänden 4 und 5 ist größer wie 1 : 1,5 geneigt. Sie wird durch ein mit Bodenankern gesichertes hochfestes Drahtgeflecht mit untergelegten Erosionsschutzmatten konstruktiv gegen das Eintreten von Rutschungen gesichert.
Bei der bestehende konstruktiven Hangsicherung oberhalb der L 2344 muss der untere Rand des Drahtgeflechts aufgrund der Änderung des Fahrbahnrandes und des Böschungsanschlusses zurückgenommen werden und nach Fertigstellung der Straße und der Böschung wieder in die Konstruktion eingebunden.
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